Am Donnerstag erschienen die Richter nicht einmal im Saal. Sie ließen mitteilen, dass die Verhandlung erst am Mittwoch fortgesetzt werde – wegen eines Befangenheitsantrages gegen sie. Er kommt vom Angeklagten André E., der seit Mittwochabend wegen Fluchtgefahr und „Schwerkriminalität“ in Untersuchungshaft sitzt. Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Haft für E. beantragt, unter anderen wegen Beihilfe zum Mord.
An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.
André E.s Befangenheitsantrag werde nicht der einzige bleiben, schreibt Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. „Prozessbeobachter rechnen auch noch mit einem entsprechenden Antrag des Angeklagten Ralf Wohlleben. So wird sich der Beginn der Nebenklägerplädoyers auf jeden Fall bis nächste Woche verzögern.“ Das Gericht zeige in seinem Haftbefehl schon sehr deutlich, wie es die Position des Angeklagten sieht: André E. sei einer der engsten Vertrauten des NSU-Trios gewesen. Über den Haftbefehl und den Befangenheitsantrag berichten auch Spiegel Online und weitere Medien in Meldungen der Nachrichtenagentur dpa.
Die Deutsche Welle erwähnt, dass E. im gesamten Prozess schwieg. „Anscheinend rechneten E.s Verteidiger damit, dass ihr Mandant mangels handfester Beweise mit einer milden Strafe davonkommen könnte“, schreibt Marcel Fürstenau. „Danach sieht es nach dem Plädoyer der Anklage nicht mehr aus.“
Weitere Berichte befassen sich mit dem Vortag, an dem Bundesanwalt Diemer die zwölf Jahre Haft für André E. beantragt hatte und das Gericht ihn daraufhin in Untersuchungshaft schickte. Richter Manfred Götzl folgte damit den Vertretern der Anklage. Damit sendete er ein starkes Signal, schreibt Per Hinrichs von der Welt. „Indem er den dringenden Tatverdacht beim Haftprüfungstermin bejahte, wird das Urteil wohl kaum anders ausfallen.“ Die Bundesanwaltschaft wirft André E. vor, dass er am Sprengstoffanschlag in der Kölner Probsteigasse beteiligt gewesen sei. André E. hatte das Wohnmobil für die Täter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt angemietet.
Solveig Bach von ntv.de zeichnet in einem Porträt den Weg von E. zum und mit dem NSU-Trio nach. „Seine rechtsextremen Überzeugungen trägt er nicht unbedingt nach außen“, heißt es in dem Text. „Nach dem Auffliegen des NSU erinnern sich Nachbarn und Kleingartenfreunde an eine freundliche, unauffällige Familie.“
Im Merkur kommentiert Nina Gut den Strafantrag von Bundesanwalt Diemer, der sogar anschließende Sicherungsverwahrung verlangte. „Auf Letzteres pochte er sogar, obwohl es verfassungsrechtlich problematisch ist“, schreibt die Autorin. „Doch es zeigt: Der Rechtsstaat zeigt Zähne.“
Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 18. September 2017.