Zwar sind noch bis September 2017 Termine im Gericht gebucht, doch langsam deutet sich an, wohin der Prozess steuert. Der Senat macht seit Kurzem keinen Hehl mehr daraus, welchem Zeugen er glaubt, wem nicht, welche Darstellung er für überzeugend hält und welche nicht, heißt es auf Spiegel Online. Richter Manfred Götzl habe vergangene Woche deutlich gemacht, dass man dem umstrittenen ehemaligen Verfassungsschützer Andreas T. Glauben schenke, der zur Tatzeit am Tatort des Mordes an Halit Yozgat in Kassel gewesen war und angeblich nichts mitbekommen hatte.
Ausschlaggebend ist für das Gericht offenbar, dass auch andere Zeugen am Tatort das Verbrechen nicht bemerkten, schreibt Gisela Friedrichsen.
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Auch Annette Ramelsberger schreibt, eine Vorentscheidung scheine im Prozess gefallen zu sein. Es geht in ihrer Analyse um den Angeklagten Ralf Wohlleben, einen früheren NPD-Funktionär, dem Beihilfe zum Mord in neun Fällen vorgeworfen wird. Er soll die Tatwaffe, eine Ceska 83, die bei neun der zehn Morde des NSU benutzt wurde, besorgt haben, der Mitangeklagte Carsten S. soll sie dann an die Terrorgruppe übergeben haben. Seit Monaten versuchten die Anwälte von Carsten S., die Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen zu erschüttern, heißt es in der Süddeutschen Zeitung. Sie versuchten dem Gericht schmackhaft zu machen, dass der NSU auch auf anderen Wegen zu der Waffe gekommen sein kann, schreibt Ramelsberger.
Doch nun hat das Gericht viele Anträge abgelehnt, Zeugen zu dieser Variante zu hören. Damit mache es deutlich, so die Autorin, dass es den in der Anklage nachgezeichneten Weg der Ceska über einen Waffenversand in Bern über Mittelsmänner bis in den rechten Szeneladen Madleys in Jena für glaubhaft hält.