Am morgigen Donnerstag ist die Sommerpause vorbei und der Prozess wird fortgesetzt. Gerichtspräsident Karl Huber zieht eine Zwischenbilanz und sieht das Verfahren auf einem „guten Wege“, wie unter anderem die Abendzeitung in München berichtet. Der „Hype“ vom Anfang habe sich gelegt.
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Huber könne sich außerdem eine Videoübertragung in einen anderen Gerichtssaal vorstellen, zitiert ihn die Zeitung. Allerdings müssten dazu die Gesetze geändert werden. Zur Erinnerung: Die Frage der Videoübertragung war ein großes Streitthema vor Prozessbeginn, weil das Gericht damals weniger Mediensitzplätze vorsah, als sich Journalisten angemeldet hatten. Laut geltendem Recht sind Videoübertragungen aus Gerichtssälen für die Öffentlichkeit untersagt (Ausnahme: Bundesverfassungsgericht). Die Frage ist, ob die damals verlangte Videoübertragung nur für Journalisten aus diesem Grund unzulässig gewesen wäre.
Mit der Rolle der Nebenkläger im NSU-Prozess setzt sich Ina Krauß in einem ausführlichen Beitrag für den Deutschlandfunk auseinander. Viele der Opfer seien laut Barbara John, Ombudsfrau der NSU-Opfer, traumatisiert. Wegen der zahlreichen Ermittlungsfehler hätten die Familien nur noch wenig Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat und um das Trauma zu verarbeiten, sei es deshalb für sie sehr wichtig, im Prozess aktiv sein zu können.
Autorin Krauß zitiert zwei Juristen, die die hohe Zahl der Nebenkläger kritisch sehen. Und: Die starke öffentliche Wahrnehmung gefährde die Rechte der Verteidiger. Die Autorin lässt zudem mehrere Nebenkläger-Verteidiger zu Wort kommen, deren Wunsch vor allem umfassende Aufklärung ist.
Keine Berichte zum NSU-Prozess in türkisch- und englischsprachigen Onlinemedien.
Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, den 5. September 2013.