Am 66. Verhandlungstag sagte unter anderem ein Beamter im NSU-Prozess aus, der 2007 wegen eines Wasserschadens in die Zwickauer Polenzstraße gerufen wurde und Beate Zschäpe als Zeugin befragte – jedoch nicht erkannte. „Man kann sich nun sehr gut vorstellen, wie erschrocken eine Frau sein muss, die seit neun Jahren im Untergrund lebt und deren Freunde bis dahin schon neun Menschen ermordet hatten. Trotzdem muss diese Frau extrem nervenstark sein“, schreibt Annette Rammelsberger zur Aussage in der Süddeutschen Zeitung.
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Als Zeugin zum Wasserschaden sei Beate Zschäpe „nicht mehr so wertvoll“ gewesen, sagte der Beamte vor Gericht. Folglich seien Passdaten und Namenserklärungen nicht überprüft worden, so Andreas Speit in der taz. „Erst lange nach dem Abgleichen der Dokumente stellten die Ermittler Abweichungen fest. So stimmte die Unterschrift der Personalausweisauskunft des Einwohnermeldeamtes zur Person von der echten Susann E. nicht mit der Unterschrift auf der Zeugenvernehmung überein.“
Den Prozess bringe die Aussage des Zwickauer Polizeibeamten wenig weiter, kommentiert die Autorin im Bayerischen Rundfunk. „Denn im Gerichtssaal erkennt der Polizeibeamte weder Beate Zschäpe als die damalige Zeugin wieder, noch André E., der sie damals aufs Polizeirevier begleitet haben soll und der heute neben Beate Zschäpe auf der Anklagebank sitzt.“ Wenig neue Erkenntnisse habe auch die Aussage einer BKA-Beamtin gebracht, die Zschäpe am 25. Juni 2012 von Köln-Ossendorf nach Thüringen in einem Polizeibus auf dem Weg zu einem Besuch bei Zschäpes Großmutter begleitete.
Die Aussage der BKA Beamtin ist Gisela Friedrichsen von Spiegel Online besonders in Erinnerung geblieben, sie beschreibt diese als „besonders eindrucksvoll“ und kommentiert: „Sie lieferte eine fast filmreife Darbietung, kompetent, exzellent vorbereitet und höchst eloquent vorgetragen.“ Die Beamtin berichtete nicht nur von der Fahrt mit dem Polizeibus, sondern auch vom Verhalten Zschäpes, nachdem sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 umbrachten und der NSU damit aufflog. Wie Friedrichsen schreibt, wollte sich Zschäpe sogar schon früher stellen: „An einer Straßenbahnhaltestelle habe sie eine Schülerin um deren Handy gebeten und, wie dieser auffiel, „stark zitternd“ einen Notruf abgesetzt. Sie habe sich stellen wollen, stieß aber wohl beim Gesprächspartner auf keine Resonanz. „Der Beamte konnte den Anruf nicht zuordnen und legte auf“, sagte die BKA-Beamtin.
Der Befangenheitsantrag, den Wohlleben-Verteidiger Olaf Klemke am Donnerstag gegen Richter Manfred Götzl stellte, wurde zudem am Montag als unbegründet abgelehnt, wie unter anderem Frank Jansen im Tagesspiegel berichtet. (Vgl. Medienlog vom Freitag, 6. Dezember 2013)
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 11. Dezember 2013