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Es gilt die Unschuldsvermutung: Die öffentliche Vorverurteilung der Angeklagten Beate Zschäpe kritisiert Christian Bommarius in der Frankfurter Rundschau. Natürlich falle es angesichts der Verbrechen schwer, die Hauptangeklagte nüchtern zu betrachten. Doch die Monstrosität eines Verbrechens dürfe nicht über die Einhaltung der Menschenrechte entscheiden. „Noch in kaum einem anderen Strafverfahren der jüngeren Zeit wurde die Unschuldsvermutung in der Öffentlichkeit so beiläufig, so selbstverständlich zur Seite geschoben wie in diesem“, schreibt Bommarius.
Es würden vermutlich noch Jahre vergehen, bis das Urteil gegen Zschäpe verkündet werde. „Das Urteil der Öffentlichkeit ist hingegen längst verkündet, unwiderruflich“, schreibt Bommarius.
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