Mit dem Motto „Einfach liebenswert“ wirbt die Stadt Bad Lauterberg im Landkreis Osterode am Harz für ihre Reize. Denn als staatlich anerkannter Kurort und Kneipp Heilbad mit seinen etwa 13.000 Einwohnern ist das Harzstädtchen ein beliebtes Ausflugsziel. Mit einem kleinen Ortskern mit Gässchen, Winkeln und Fachwerkhäusern gilt die Stadt als eines der touristischen Ziele in Niedersachsen. Doch nicht nur bei Touristen erfreuen sich Bad Lauterberg und der Südharz wachsender Beliebtheit, auch Mitglieder der rechtsextremen Szene fühlen sich hier offenbar so wohl, dass sie seit 2002 teilweise systematisch in die Region ziehen.
Nach einem nicht angemeldeten Aufmarsch von Neonazis in Celle hat die Polizei am vergangenen Samstag Strafanzeigen gegen mehrere Demonstrationsteilnehmer gestellt. Sie erwarten jetzt Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Staates und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.
Nach den massiven Provokationen und Diskriminierungen im Wahlkampf der NPD Thüringen häufen sich jetzt die Strafanzeigen gegen die rechtsextreme Partei sowie einzelne ihrer Mitglieder und Anhänger.
Die Polizei in Hannover sieht keine rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der für den 12. September dieses Jahres angemeldete Demonstration der rechtsextremen NPD in der niedersächsischen Landeshauptstadt. Nach Angaben von Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias ist ein Verbot zwar geprüft worden. Im Gegensatz zu dem verbotenen Aufmarsch am 1. Mai sei eine Gewaltbereitschaft der angekündigten 300 Personen unter dem Motto „Sturmfest und erdverwachsen“ im Vorfeld nicht konkret zu belegen.
Ein NPD-Mitglied und ehemaliger Schulassistent aus Göttingen wird nicht mehr in den Schuldienst am Göttinger Max Planck Institut zurück kehren. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, auf den sich die Landesschulbehörde und der Anwalt des Neonazis am 20. August dieses Jahres vor dem Arbeitsgericht Göttingen geeinigt haben. Danach wird der 30-jährige Marco B. zwar weiterhin vom Land Niedersachsen beschäftigt, der Neonazi erklärte sich aber einverstanden, zu den bisherigen Arbeitsbedingungen in einem anderen Arbeitsbereich in den Landkreisen Göttingen und Osterode zu arbeiten. Außerdem muss das Land die ausstehenden Monatslöhne seit der Einstellung der bisherigen Zahlungen Anfang des Jahres begleichen. Weiter„Extrem rechter Schulassistent kehrt nicht an Göttinger Gymnasium zurück“
Die vom Bundesinnenministerium erlassenen Verbote der Vereine „Collegium Humanum“ und „Bauernhilfe“ sind rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 5. August 2009 in letzter Instanz entschieden und die Klagen der Vereine gegen die Verbotsverfügung abgewiesen.