Die Parallelen zum berühmten Phantom von Heilbronn sind unübersehbar: Wie schon beim Fall Michèle Kiesewetter folgten die Ermittler auch im Fall des NSU einer falschen DNA-Spur, wie sich am Donnerstag herausgestellt hat. An einer Überwachungskamera aus der letzten Wohnung der mutmaßlichen Terrorgruppe stellten die Fahnder Erbgut fest, das scheinbar von einem Kind des Zeugen Thomas S. stammte. Tatsächlich war das Ergebnis ein seltener Zufall – der Spurenleger war nicht mit S. verwandt. Es handelte sich um einen Ermittler, der das Beweisstück untersucht hatte. „Manchmal ist das Unwahrscheinliche wahr“, kommentiert Tanjev Schultz von der Süddeutschen Zeitung.
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Thomas S. galt den Ermittlern als hoch verdächtig: Er soll der mutmaßlichen Terrorgruppe aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1996 rund zwei Kilogramm Sprengstoff verschafft haben. Bis 1998, so der damalige Ermittlungsstand, hatte er Kontakt mit den dreien. „Das sah jetzt anders aus, die Spur wirkte vielversprechend“, schreibt Björn Hengst auf Spiegel Online. Die DNA-Spur war für das Bundeskriminalamt eine „Knaller-Information“, wie es ein Beamter nannte, der als Zeuge im Prozess aussagte. Als sich das Missverständnis aufklärte, sei die Situation für die Ermittler ernüchternd gewesen.
Derweil wurde Zschäpes Befangenheitsantrag gegen die acht NSU-Richter vom Dienstag abgelehnt. Ein anderer Strafsenat des Oberlandesgerichts sah keine Gründe für eine Voreingenommenheit bei den Richtern, teilte Gerichtssprecherin Andrea Titz mit, wie unter anderem im Tagesspiegel nachzulesen ist. Es ist bereits der fünfte Antrag, mit dem Zschäpes Verteidiger gescheitert sind.
Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 4. August 2014.