Das Land Thüringen könnte für die Ermittlungsfehler im Fall NSU haftbar gemacht werden: Nach Veröffentlichung des Berichts des Thüringer Untersuchungsausschusses klagt das Opfer Ismail P. über seinen Anwalt Khubaib Ali Mohammed gegen das Bundesland, wie Spiegel Online berichtet. P. wurde beim Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße traumatisiert. Die sogenannte Amtshaftungsklage richtet sich gegen das Innenministerium.
Der Schritt ist ein Novum, da es erstmals um zivilrechtliche Ansprüche aus der Terrorserie geht. Bislang hatten die Opferanwälte öffentlich überlegt, im Rahmen des Prozesses sogenannte Adhäsionsanträge zu stellen. In dem Bericht heißt es, der Anwalt wolle erreichen, dass Thüringen seine Schuld am jahrelangen Morden des Trios aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt anerkennt.
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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 22. August 2014.