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BKA ignorierte Gemeinsamkeiten bei NSU-Taten – Das Medienlog vom Freitag, 19. September 2014

 

Der Sprengstoffanschlag von Köln 2004, der Mord an Ismail Yasar in Nürnberg 2005 – zwei Taten, die dem NSU zugerechnet werden und Parallelen zueinander aufweisen. Kurz nach dem Mord brachte der Nürnberger Ermittler Albert Vögeler beide Fälle in Zusammenhang. Doch mit dieser These konnte er die Kollegen beim Bundeskriminalamt (BKA) nicht überzeugen, wie er gestern vor Gericht schilderte. Das Ergebnis mache „deutlich, wie die Täter von Pannen und Versäumnissen der Ermittler profitierten“, kommentiert Björn Hengst auf Spiegel Online.

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In beiden Fällen waren die mutmaßlichen Täter auf Mountainbikes geflüchtet. Vögeler sagte aus, er habe beim BKA eine sogenannte Operative Fallanalyse beantragt, in der die Taten verglichen werden sollten. Davon erwartete er sich Hinweise auf die Täter. Doch sein Wunsch wurde abgelehnt: Aufgrund des unterschiedlichen Tathergangs sei eine Analyse nicht sinnvoll, hieß es. Vögeler bestätigte, die Kollegen hätten deshalb von einem Vergleich zwischen „Äpfeln und Birnen“ gesprochen.

Andere Fallanalysen, von sogenannten Profilern erstellt, vermuteten Rache als Motiv für die NSU-Taten und schlossen einen politischen Hintergrund aus. „Weil die Profiler völlig daneben lagen, wurde in die falsche Richtung ermittelt“, heißt es beim Bayerischen Rundfunk.

Der vergleichsweise kurze Sitzungstag wurde weiterhin von Anträgen mehrerer Nebenklageanwälte geprägt. In einem davon forderten sie die Ladung des Neonazis Ralph H. aus Chemnitz, der dem NSU-Trio seine Identität zur Verfügung gestellt haben soll, damit dieses mehrfach einen Versandhausbetrug begehen konnte. 1998 oder 1999 soll H. den dreien seinen Personalausweis zur Verfügung gestellt haben. Damit soll eine Wohnung gemietet worden sein, ohne Miete gezahlt zu haben. Bei einem Versandhändler wurden an diese Adresse Abwehrsprays und ein Nachtsichtgerät bestellt, wie Tanjev Schultz in der Süddeutschen Zeitung berichtet.

Am Vormittag hörte das Gericht zum dritten Mal einen Schweizer Polizisten, der zwei mutmaßliche Waffenschmuggler vernommen hatte. So soll der genaue Weg der NSU-Waffe Ceska 83 nachgezeichnet werden. „Das aber ist schwer“, resümiert Kai Mudra von der Thüringer Allgemeinen. Laut Anklage erhielt als letztes Glied der Schmuggelkette der Mitangeklagte Carsten S. die Pistole und übergab sie dem Trio. Ob diese Version stimmt, „konnte das Gericht auch in den vergangenen drei Tagen nicht klären“.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 22. September 2014.