Zu Beginn Ihres Plädoyers hat die Bundesanwaltschaft Kritik an den Vertretern der Nebenklage geübt: Diese hätten ihren Mandanten, den Opfern und Angehörigen, die Existenz von „Hintermännern“ versprochen, hieß es. Die Äußerung hat viele Anwälte empört. Die Ankläger sähen sich als „Hüterin der Interessen der Sicherheitsbehörden“, sagt die Anwältin Antonia von der Behrens gegenüber der Frankfurter Rundschau.
Sie wolle „das Kapitel NSU schließen“ und den Fragen der Nebenklage ausweichen. Dazu gehörten jene nach Unterstützern an den Tatorten und dem Wissen des Verfassungsschutzes über die terroristische Gruppe. Dies sei „Ausdruck der Schwäche der Bundesanwaltschaft“.
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