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Erbschaftsteuer: eine schlummernde Reichensteuer?

 

Logo: Wirtschaftsdienst - Zeitschrift für WirtschaftspolitikExklusiv aus dem Wirtschaftsdienst: Die Besteuerung von Erbschaften ist ein sensibles Gebiet. Steuerfachleute halten sie für eine verträgliche Variante der Reichenbesteuerung, in der breiten Öffentlichkeit ist sie aber unpopulär. Dabei ist das Einnahmenpotenzial angesichts der starken Vermögenskonzentration und der anrollenden Erbschaftswelle beträchtlich. Besteuert wird davon bisher aber nur ein unbedeutender Teil. Dies ist auch in den anderen OECD-Ländern nicht anders.

Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Vergünstigungen für Unternehmensvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt hat. Inzwischen gibt es einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der nur sehr vorsichtig die von den Richtern beanstandeten Regelungen für die Besteuerung von Betriebsvermögen ausweitet. Auf der Basis dieses Referentenentwurfs ist nur mit geringfügigen Steuermehreinnahmen von ca. 200 Mio. Euro jährlich zu rechnen.

Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) fürchtet, dass die Neuregelung die Gesetzeslage nur weiter kompliziert und zur „Steuergestaltung“ auffordert. Außerdem bleiben riesige Unternehmensübertragungen weiterhin steuerfrei. Er schlägt daher ein moderates Niedrigtarifmodell vor, das die Steuerbasis stark verbreitert, die Steuersätze mindestens halbiert und den Steuerpflichtigen die Möglichkeit gibt, ihre Steuerzahlungen über längere Zeiträume zu verteilen.

Wie sich die Steuereinnahmen auf Vermögen langfristig entwickelt haben und inwieweit Erbschaften überhaupt besteuert werden, beschreibt der Stefan Bach in der Juli-Ausgabe des Wirtschaftsdienst.