Exklusiv aus dem Wirtschaftsdienst: Im Jahre 1967 verabschiedete die damalige von der ersten großen Koalition gebildete Bundesregierung das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG), kurz auch Stabilitäts- (und Wachstums)gesetz genannt. Im Geiste einer globalen Nachfragesteuerung wurde es als Antwort auf die erste Wirtschaftsrezession in der Bundesrepublik geschaffen und sollte auch zukünftig dem Staat die Mittel in die Hand geben, um rasch auf Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu reagieren.
Knapp 50 Jahre später hat die heute regierende dritte große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart zusammen mit dem Sachverständigenrat das StabG zu überprüfen – insbesondere auch vor dem Hintergrund inwieweit andere wirtschaftspolitische Ziele für eine nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden sollten.
Henrike Michaelis und Steffen Elstner (beide Mitarbeiter im Stab des Sachverständigenrates) und Christoph Schmidt, der Vorsitzende des Rates, haben nun in einem Beitrag im Wirtschaftsdienst das Ergebnis dieser Überprüfung zusammenfassend dargestellt. Auch wenn das StabG nach 1967 nur noch einmal in der Rezession 1974/75 angewendet wurde, zeigt eine Analyse der ursprünglichen Intention des Gesetzes (nämlich „zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum bei[zu]tragen“ – das sogenannte magische Viereck) und des Instrumentariums, welches dem Staat ermöglicht, insbesondere durch ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren schnell auf konjunkturelle Schieflagen zu reagieren, dass es immer noch eine wichtige Rolle spielen kann, wenn die Umstände das erfordern.
Eine Reform des Stabilitätsgesetzes mit dem Ziel ökologische und soziale Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, ist nach der Auffassung des Sachverständigenrates jedoch nicht sinnvoll. Die Erweiterung um ein neues magisches Viereck mit den Zielen „materieller Wohlstand und ökonomische Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit der Staatsfinanzen und der Staatstätigkeit, ökologische Nachhaltigkeit sowie soziale Nachhaltigkeit“, wie es Sebastian Dullien und Till van Treek in einem Papier für die Friedrich-Ebert-Stiftung formuliert haben, würde das Gesetz überfrachten, so die drei Autoren.
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