Na also, es geht doch. Trotz massiven Drucks, Drohungen und Erpressungsversuchen mehrerer afrikanischer Länder hat Navanethem Pillay, UN-Hochkommisarin für Menschenrechte, nun den Report über Kriegsverbrechen im Kongo veröffentlicht – und keinen der schweren Vorwürfe gegen Armeen Ruandas und Ugandas entschärft.
Eine vorläufige, noch nicht autorisierte Fassung des Berichts war im August der Presse zugespielt worden und hatte umgehend eine diplomatische Krise ausgelöst. Denn unter anderem werfen Pillays UN-Ermittler den ruandischen Truppen des heutigen Präsidenten Paul Kagame zahlreiche Massaker an Hutu-Zivilisten im Ostkongo vor, deren offensichtliche Systematik von einem ordentlichen Gericht als Genozid „eingestuft werden könnte“. Eine juristisch sehr vorsichtige, aber politisch hoch brisante Formulierung. Es waren es Kagames Truppen, die ihrerseits 1994 den Völkermord an Tutsi in Ruanda gestoppt. Ihre Invasion in den Ostkongo 1996 zwecks Auflösung der Hutu-Flüchtlingslager ist nach herrschender Lesart in Kigali bis heute ein Akt der Selbstverteidigung gegen die Hutu-genocidaires, die aus den Camps im Kongo weiterhin Angriffe gegen Tutsi durchführten. Der UN-Bericht legt nun nahe, dass es ein massenmörderisches Rachemanöver war. Ruandas Regierung hatte im August gedroht, seine Soldaten aus der ohnehin schon wackeligen UN-Blauhelmmission im Sudan abzuziehen, sollte der Report in dieser Form offiziell veröffentlicht werden.
Das brisante „G-Wort“ wurde nicht gestrichen – ebensowenig die Aufzählung von Kriegsverbrechen im Ostkongo durch Armeen anderer Nachbarländer, vor allem Burundi und Uganda, das aus Empörung über die Vorwürfe ebenfalls mit einem Abzug seiner Blauhelm-Truppen gedroht hatte. Bei Drohungen ist es nun geblieben, die betroffenen Regierungen durften allerdings Stellungnahmen zu dem Bericht hinzufügen. Unter dem Strich darf man festellen: die Erpressung hat nicht funktioniert.
Und nun? Genozid beschreibt eines der schlimmsten Menschheitsverbrechen. Das „G-Wort“ war und ist aber auch ein medialer Kampfbegriff mit zweischneidiger Wirkung. Es rüttelt auf wie im Fall Darfur (obwohl die Expertenmeinungen immer noch darüber auseinander gehen, ob es sich dort um einen Völkermord gehandelt hat). Es verursacht mittlere diplomatische Erdbeben wie im Fall Ostkongo. Es überschattet andere schwere Menschenrechtsverletzungen und hierarchisiert den Status der Opfer. Für die und ihre Hinterbliebenen ist es aber letztlich egal, ob das Massaker, in dem sie starben, im Nachhinein als Genozid oder als Kriegsverbrechen eingestuft wird. Tot ist tot. Brutal ermordet ist brutal ermordet.
Weshalb man nun den eigentlichen Verdienst dieses Berichts würdigen sollte. Der besteht nicht darin, die Regierung in Kigali in Wut versetzt zu haben. Der Verdienst dieser über 500 Seiten Lektüre besteht darin, zum ersten Mal ein umfassende, wenn auch keineswegs vollständige Dokumentation des verheerendsten Kriegsschauplatzes seit 1945 geliefert zu haben.
Unübersichtliche Konflikte – zumal solche in Afrika – lösen in der westlichen Öffentlichkeit gern den „Die-haben-sich-da-immer-schon-gemeuchelt“-Reflex aus. Dieser Reflex enthält die Vermutung, die betroffenen Menschen hätten kein Interesse und damit auch keinen Anspruch an der Aufarbeitung dieser Verbrechen. Dass diese Annahme ebenso unsinnig wie infam ist, zeigen die Wahrheitskommissionen in Südafrika, in Liberia und Sierra Leone, das zeigt auch das UN-Ruanda-Tribunal zur Ahndung des Genozids 1994. Keine dieser Institutionen ist unumstritten, keine ihrer Ergebnisse auch nur annährend vollkommen. Aber sie demonstrieren, dass Erinnerungspolitik und Wahrheitsfindung sehr wohl auch ein afrikanisches Anliegen sind. Und ein kongolesisches wie die über tausend Zeugenaussagen für den UN-Bericht beweisen.
Was daraus folgt? Im UN-Bericht wird unter anderem eine Wahrheitskommission gefordert. Kongolesische Menschenrechtler setzen sich schon seit langem für „hybride Tribunale“ ein, Gerichte mit internationalen und nationalen Juristen zur Ahndung von Kriegsverbrechen, die die Arbeit des überforderten Internationalen Strafgerichtshofs dringend ergänzen müssten.
Es gehört zu den ebenfalls reflexartigen Einwänden, dass solche Forderungen im „chaotischen“, „korrupten“, „anarchischen“ Kongo utopisch sind. Aber das hat man über alle anderen Wahrheitskommissionen und Tribunale anfangs auch gesagt.