Am ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause sagte zunächst ein Polizist als Zeuge zur Vernehmung von Holger G. aus. Der Angeklagte hatte unter anderem zugegeben, eine Waffe transportiert und Tarnpapiere für den NSU beschafft zu haben. Auf Nachfrage von Richter Manfred Götzl im Anschluss an die Vernehmung des Beamten verweigerte G. erneut weitere Angaben zu seiner Hilfe für den NSU.
G. hatte in seinen Vernehmungen durch die Polizei zwar umfassend ausgesagt, vor Gericht aber nur eine eng begrenzte Erklärung verlesen. Für eine Strafmilderung könnte diese zu wenig sein. Allerdings schließen die Verteidiger von G. nicht aus, dass dieser weitere Angaben machen wird.
Das Oberlandesgericht führte als Beweismittel außerdem Videos einer Überwachungskamera zum Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße ein. Bei dem Nagelbombenanschlag waren 2004 insgesamt 22 Menschen verletzt worden. Die bereits bekannten Videoaufnahmen zeigten unter anderem, wie zur mutmaßlichen Vorbereitung des Anschlags Böhnhardt oder Mundlos ein Fahrrad in Richtung Tatort schob. Auf dem Gepäckträger des Rads brachten die mutmaßlichen Rechtsterroristen die Nagelbombe an und zündeten sie mit einer Fernzündung.
Außerdem führte das Gericht als Beweismittel die Vorstrafen Wohllebens sowie die Geburtsurkunde und den Ausbildungsvertrag Zschäpes für ihre Lehre zur Gärtnerin für Gemüsebau ein. (mit AFP)
Einen ausführlichen Prozessbericht gibt es hier von unserem Autoren Tom Sundermann. Die Berichte über den 33. Verhandlungstag fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.