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438. Prozesstag – Das Urteil im NSU-Prozess fällt: die wichtigsten Fakten

Fünf Jahre und zwei Monate hat der NSU-Prozess von der Eröffnung bis zu den letzten Worten der fünf Angeklagten gedauert. Heute endet das Mammutverfahren unter Leitung von Richter Manfred Götzl, das als größter Prozess gegen rechten Terrorismus in die deutsche Geschichte eingeht. Um die 800 Zeugen und Sachverständige hat das Münchner Oberlandesgericht gehört, immer neue Wendungen zogen die Verhandlung in die Länge. Nun, an Prozesstag Nummer 438, sollen fünf Richter des Staatsschutzsenats ihr Urteil über die fünf Angeklagten fällen.

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437. Prozesstag – Die letzten Worte der Angeklagten

Es ist der letzte – planmäßige – Schritt vor dem Urteil im NSU-Prozess: Heute haben die fünf Angeklagten das Recht auf das letzte Wort. Sie können sich noch einmal zur Anklage äußern, Rechtfertigungen oder Entschuldigungen vorbringen – oder auch schweigen.

Außer dem Mitangeklagten André E. wollen alle Angeklagten das Wort ergreifen. Beate Zschäpe hatte angekündigt, eine rund fünfminütige Stellungnahme abzugeben. Sie hatte sich zuletzt im September 2016 in einem sehr kurzen, abgelesenen Statement geäußert und ihr „Fehlverhalten“ bedauert.

Andere Angeklagte waren offensiver: Der mutmaßliche Waffenbeschaffer Carsten S. hatte schon zu Prozessbeginn 2013 eine Aussage gemacht und sich anschließend bei den Angehörigen der NSU-Opfer entschuldigt. Ebenfalls geäußert hatte sich der Mitangeklagte Holger G. Kurz nach Beate Zschäpes schriftlicher Aussage sprach auch Ralf Wohlleben und drückte den Nebenklägern gegenüber sein Beileid aus.

André E. hatte als einziger die ganzen fünf Jahre lang geschwiegen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die letzten Flammen

Im NSU-Prozess wollen die Angeklagten ihre letzten Worte äußern, auch Beate Zschäpe. Zuvor bringen ihre Verteidiger jedoch noch vergeblich ein neues Argument auf.

Freitagnachmittag, der 4. November 2011: Aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses an der Zwickauer Frühlingsstraße quillt dichter Rauch. Der Qualm hüllt die Fassade ein, wird dunkler, streicht entlang der äußeren Dachbalken. Eine Minute später schlagen Flammen aus dem Fenster. 1.200 Grad Celsius heiß wird es im Haus Nummer 26. Das Feuer vernichtet, was es umschlingt. Gelegt hatte es eine Bewohnerin des Hauses: Beate Zschäpe.

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436. Prozesstag – Brandgutachter sagt über Feuer in Zwickau aus

Überraschend tritt der NSU-Prozess heute wieder in die Beweisaufnahme ein: Das Gericht hört den Brandsachverständigen Christian Setzensack vom Bayerischen Landeskriminalamt. Der Gutachter wurde auf Antrag der Verteidiger von Beate Zschäpe geladen. Deren Anwalt Wolfgang Heer hatte sich in seinem Plädoyer mehrfach auf Setzensacks frühere Ausführungen im Verfahren bezogen.

Dabei geht es um das Feuer in der Zwickauer Frühlingsstraße 26, der letzten Wohnung des NSU-Trios. Zschäpe hatte gestanden, den Brand gelegt zu haben, nachdem ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sich am 4. November 2011 das Leben genommen hatten. Im selben Mehrfamilienhaus, jedoch in der anderen Haushälfte, befand sich zur Tatzeit eine gebrechliche Nachbarin. Deshalb ist die Brandstiftung auch als versuchter Mord angeklagt. Mithilfe der Angaben des Sachverständigen wollen die Anwälte belegen, dass Zschäpe die Frau nicht so sehr in Gefahr brachte, wie dies aus der Anklage hervorgeht.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Terrorthese der Verteidiger

Die Plädoyers im NSU-Prozess sind beendet. Beate Zschäpes Anwälte stellen zum Schluss eine ungewöhnliche Behauptung auf: Die Taten des NSU seien kein Terrorismus gewesen.

Mit dem Vortrag von Beate Zschäpes Anwältin Anja Sturm ist am Donnerstag eine der letzten großen Etappen auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess zu Ende gegangen. Wann aber das Urteil wirklich fällt, ist noch nicht abzuschätzen.

Seit Anfang Juni hatten als letzte in der langen Reihe der Verteidiger die drei Stammanwälte von Zschäpe das Wort. Acht Prozesstage lang hatten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm dargelegt, warum die 43-Jährige sich aus ihrer Sicht lediglich der Brandstiftung schuldig gemacht hatte und daher nach mehr als sechs Jahren Untersuchungshaft unverzüglich freizulassen sei. An den terroristischen Taten des NSU, zehn Morden und zwei Bombenanschlägen mit Dutzenden Verletzten, trage sie keine Schuld – jedenfalls nicht im juristischen Sinne. Auch für die von der Anklage geforderte Sicherungsverwahrung gebe es keine Grundlage.

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435. Prozesstag – Zschäpe-Anwältin Sturm setzt Plädoyer fort

Heute setzt Beate Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm ihr Plädoyer fort. Zuvor hatten bereits ihre Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl gesprochen und Zschäpes sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. Sturm hatte diese Argumentation ausgebaut und behauptet, Zschäpe sei gar nicht Teil der terroristischen Gruppe NSU gewesen.

Die drei Anwälte vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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434. Prozesstag – Zschäpe-Anwältin Sturm plädiert weiter

Heute setzt Beate Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm ihr Plädoyer fort. Zuvor hatten bereits ihre Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl gesprochen und Zschäpes sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. Sturm hatte diese Argumentation ausgebaut und behauptet, Zschäpe sei gar nicht Teil der terroristischen Gruppe NSU gewesen.

Die drei Anwälte vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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432. Prozesstag – Verteidigerin Sturm hält Plädoyer für Zschäpe

Nach den Plädoyers ihrer Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl ergreift heute Beate Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm das Wort. Ihr Vortrag ist auf zwei Tage angelegt. Anwalt Heer hatte zuvor Zschäpes sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. In einer rechtlichen Würdigung soll Sturm die Vorträge aller drei Verteidiger zusammenführen.

Die drei vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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„Vergiftete Indizien“

Im NSU-Prozess plädiert Beate Zschäpes Anwalt Wolfgang Stahl. Er meint: Egal, was seine Mandantin tut, alles lege die Anklage als Schuldbeweis aus. Hat er Recht?

Was macht einen Menschen zum Mörder? Muss er den Abzug einer Pistole betätigen oder reicht es, wenn er wohlwissend die Waffe beschafft? Muss er im Fluchtwagen mit laufendem Motor warten oder genügt es, wenn er dafür sorgt, dass die Nachbarn daheim keinen Verdacht schöpfen?

An Fragen wie diesen hängen Jura-Klausuren, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs – und das Urteil, das in wenigen Wochen im NSU-Prozess fallen könnte. Das komplizierte Rechtskonstrukt der Mittäterschaft entscheidet darüber, ob die Hauptangeklagte Beate Zschäpe für mehrere Jahrzehnte ins Gefängnis geht. Denn laut Anklage machte sie sich an den Taten der rechtsterroristischen Gruppe genauso schuldig wie ihre Mitbewohner Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ihr droht dieselbe Strafe wie den beiden, wenn sie noch leben würden, ohne jemals selbst geschossen zu haben auf eines der zehn Mordopfer, ohne bei den zwei Bombenanschlägen selbst den Zünder ausgelöst zu haben.

Nur eine Frage der Interpretation?

Zuständig für die delikaten juristischen Details ist in Zschäpes Verteidigung ihr Anwalt Wolfgang Stahl, nachdem sein Kollege Wolfgang Heer in der Vorwoche drei Tag lang über Zschäpes Rolle beim Brand der Wohnung des NSU-Trios referiert und ihre sofortige Freilassung gefordert hatte. Stahls Schlussvortrag soll in den Grundfesten erschüttern, was für viele Beteiligte nach fünf Jahren Prozess wie Gewissheit erscheint. Doch gewiss, macht Stahl deutlich, ist hier gar nichts. Vieles ist eine Frage der Interpretation.

Während Mundlos und Böhnhardt in Deutschland herumfuhren, um zu Morden, Bomben zu zünden und Banken auszurauben, blieb Zschäpe zurück in Zwickau – der Stadt, in die das Trio geflüchtet war, nachdem Polizisten im Jahr 1998 Bomben in einer von Zschäpe gemieteten Garage in Jena gefunden hatten. Sie hielt daheim die „Stallwache“, so hatte es Oberstaatsanwältin Anette Greger formuliert. Sie habe für die „Abtarnung“ vor möglicherweise zu neugierigen Nachbarn gesorgt, heißt es in der Anklage. Sie habe von den Taten gewusst, Tarndokumente und Waffen mitbeschafft, die Kasse verwaltet. Wer da die Pistole abfeuerte, falle nicht mehr ins Gewicht, argumentiert die Bundesanwaltschaft. Die Vertreter der Anklage fordern lebenslange Haft.

„Unfair“ und „parteiisch“

Dazu hat Stahl naturgemäß eine völlig andere Auffassung. Es scheinen  weniger die Argumente der Anklage zu sein, die ihn aufregen, als die Motivation, die er dahinter vermutet: „Hochgradig unfair“ sei das Plädoyer, es zeige eine „schon parteiisch anmutende Einseitigkeit“. Die Ankläger hätten sich gar nicht die Mühe eines Für und Wider gemacht.

Der Trick, den Stahl durchschaut haben will: Mit Zschäpe als von Grund auf böser Person im Kopf lasse sich jeder beliebige Fakt als Schuldbeweis umdeuten, „so wird jedes Indiz vergiftet“.

Ein Beispiel: Das Archiv mit 68 Zeitungsartikeln über die NSU-Morde, das in der Wohnung des Trios gefunden wurde. Zusammengestellt wurde die Sammlung laut Bundesanwaltschaft von Zschäpe, Indiz dafür seien Fingerabdruck- und DNA-Spuren auf dem Zeitungspapier. Stahl hält dagegen: Die Spuren finden sich gerade einmal auf zwei der Ausschnitte. Die Spuren könnten beim Aufräumen entstanden sein; wer das Archiv verwaltete, hätte deutlich mehr Spuren hinterlassen müssen – das Indiz spreche also nicht gegen, sondern für Zschäpe.

Showdown beim Bundesgerichtshof?

Ähnlich verhalte es sich mit der „Stallwache“: Die Angeklagte habe nichts getan außer zu Hause zu bleiben – das soll schon Terrorismus sein? Für Stahl wieder ein Fall hochgradig unfairer Auslegung: „Wer mit Verbrechern zusammenlebt, ist selbst ein Verbrecher. Das ist methodisch verfehlt und im Ergebnis zirkelschlüssig.“

Für den Nachweis der Mittäterschaft brauche es viel mehr – den Willen zur sogenannten Tatherrschaft. Das heißt: Ohne den Mittäter gelingt das Verbrechen nicht, er ist eine Schlüsselfigur und fest entschlossen. Strenge Maßstäbe an die Mittäterschaft legte in der Vergangenheit der dritte Senat des Bundesgerichtshofs an, wie Stahl immer wieder erwähnt. Dieselben Richter wären zuständig, wenn Zschäpes Verteidiger gegen das Münchner Urteil in Revision gehen.

Bekannte Botschaft

Weder die implizite Drohung noch die anderen Vorwürfe sind zum ersten Mal zu hören: Vor anderthalb Monaten hatten bereits Zschäpes Neuverteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel ihr Plädoyer gehalten und darin eine Strafe von höchstens zehn Jahren gefordert. Die beiden Anwälte hatten vor allem drastische Kritik an Richtern und Bundesanwaltschaft vorgebracht – die Botschaft war jedoch dieselbe wie jetzt bei Stahl: Für eine Mittäterschaft Zschäpes gebe es keine stichhaltigen Belege.

Die Betroffene selbst ist entsprechend unbeeindruckt. Zschäpe, die mit ihren Stammanwälten seit Jahren nicht mehr spricht, schaut höchstens noch zu Stahl herüber, wenn das kleine Holzpult vor ihm mal wieder im weiten Ärmel seiner Robe hängenbleibt und geräuschvoll auf Tisch kracht.

Ähnlich teilnahmslos wirken die Vertreter der Bundesanwaltschaft. Sie scheinen keine Zweifel zu haben, dass ihre Version von Zschäpes Schuld Bestand haben wird.

 

431. Prozesstag – Zschäpe-Anwalt Stahl plädiert

Drei Tage lang hatte Beate Zschäpes Altverteidiger Wolfgang Heer sein Plädoyer gehalten und ihre sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. Es folgen die Vorträge seiner Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Am heutigen Dienstag übernimmt Stahl einen voraussichtlich vergleichsweise kurzen Part, in dem er die Beweise gegen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess bewertet.

Die drei Verteidiger vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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