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Prozess zwischen Propaganda und offenen Fragen – Das Medienlog vom Dienstag, 10. Juli 2018

Morgen fällt das Urteil im NSU-Prozess. Vor dem Urteil, das in allen Medien Hauptthema sein dürfte, laufen sich die Berichterstatter warm und blicken auf fünf Jahre Terrorprozess zurück – mit seinem Richter, der Hauptangeklagten und den Opfern.

Nach wie vor bleiben viele Fragen offen für die Hinterbliebenen der Mordopfer, denn „die Nebenkläger erhoffen sich nicht nur Aufklärung durch Beate Zschäpe. Sie wollen auch wissen, warum die Polizei dem NSU fast vierzehn Jahre lang nicht auf die Spur kam“, fasst Ina Krauß auf tagesschau.de zusammen. Auffällig sei, dass die Nebenklage nicht wie üblich mit der Anklage an einem Strang gezogen habe – weil die Bundesanwaltschaft anders als viele Opfervertreter die These eines aus drei Personen bestehenden NSU vertritt.

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NSU-Prozess im Endspurt – Das Medienlog vom Montag, 9. Juli 2018

Vor dem Urteil im NSU-Prozess am Mittwoch steigt die Spannung. In den deutschen Medien wird im Vorfeld des Großereignisses bereits umfangreich analysiert und erklärt – trotz wachsender Erschöpfung: Selbst die Hauptangeklagte Beate Zschäpe verhalte sich so, „als ginge es darum, alles nur noch zu ertragen, bis es endlich vorbei ist“, beobachtet Karin Truscheit in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (kostenpflichtig). In den Plädoyers von Zschäpes Verteidigern habe sich indes schon angedeutet, dass diese in die Revision gehen wollten.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Freitag, 6. Juli, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 9. Juli 2018.

 

Zschäpes kühle letzte Worte – Das Medienlog vom Mittwoch, 4. Juli 2018

Der NSU-Prozess ist so gut wie beendet, nur noch das Urteil fehlt. In einer Woche soll es verkündet werden. Am Dienstag sprachen die Angeklagten ihre letzten Worte in dem Verfahren. Besonderen Widerhall fanden die Äußerungen von Beate Zschäpe, die sich in einem fünfminütigen Statement von den Taten und dem Gedankengut des NSU distanzierte, sich bei den Opfern und Hinterbliebenen entschuldigte – und sich wie zuvor als nicht schuldig für die Verbrechen bezeichnete.

„Zschäpes angebliche Loslösung von der rassistischen Ideologie des NSU bleibt ein Lippenbekenntnis“, kommentiert dazu Martín Steinhagen in der Frankfurter Rundschau. Von der rechten Szene habe sie sich nicht erkennbar losgesagt: „Kein Ausstieg ohne Auspacken.“ Dass sie sich nur selektiv geäußert hatte, mache sie unglaubwürdig.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 3. Juli, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 4. Juli 2018.

 

Rückschlag für Zschäpes Anwälte – Das Medienlog vom Mittwoch, 27. Juni 2018

Zum Schluss geht es überraschend schnell: Nach einer erneuten kurzen Beweisaufnahme steht der NSU-Prozess kurz vor dem Urteil. Für den kommenden Dienstag sind die letzten Worte der Angeklagten geplant, Mitte Juli sollte das Verfahren zum Abschluss kommen. Bis auf den Mitangeklagten André E. wollen alle die Gelegenheit zu einer Stellungnahme nutzen – einschließlich Beate Zschäpe.

„Dieser Prozess bleibt auch in seiner Finalphase voller Überraschungen“, kommentieren Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. Denn zuvor war völlig unklar, wie es im Verfahren weitergehen wird. Für Konfliktstoff hatte die Vernehmung eines Brandgutachters gesorgt, der auf Antrag von Zschäpes Altanwälten geladen worden war.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 26. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 27. Juni 2018.

 

Ein Marathon namens NSU-Prozess – Das Medienlog vom Freitag, 22. Juni 2018

Acht Tage hat es gedauert – nun ist mit dem Schlussvortrag für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe das letzte Plädoyer gesprochen. Anwältin Anja Sturm beendete ihren Teil am Donnerstag. Dabei vertrat sie die Meinung, dass es sich bei den Taten des NSU nicht um Terrorismus im juristischen Sinne gehandelt habe. Auch bestritt sie, dass die Angeklagte im Falle einer Verurteilung ein Fall für die Sicherungsverwahrung wäre.

„Es ist der letzte Atemstoß in einem Marathon, der in einem deutschen Gericht einmalig gewesen sein dürfte“, bilanziert Frank Jansen vom Tagesspiegel. Während der insgesamt fast ein Jahr dauernden Plädoyers von Anklage, Nebenklage und Verteidigung seien „die Gegner noch einmal mit voller Wucht“ aufeinandergeprallt. Zuletzt kämpften die Verteidiger der Hauptangeklagten für ihre Mandantin. „Zschäpe ist auch Sturm ein Rätsel geblieben.“

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Anja Sturm: Starker Einsatz für Beate Zschäpe – Das Medienlog vom Donnerstag, 21. Juni 2018

Es ist das längste Verteidigerplädoyer im gesamten NSU-Prozess: Schon vier Tage dauert der Schlussvortrag von Beate Zschäpes Anwältin Anja Sturm. Am Mittwoch sprach die Verteidigerin über das Leben Zschäpes mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Mit diesen habe sie lediglich in einer Wohngemeinschaft gelebt – von einer Mitwirkung beim Terrorismus könne keine Rede sein.

Sturm „widmet sich der Frage: Wie gefährlich ist Beate Zschäpe?“, fasst Julia Jüttner auf Spiegel Online zusammen. Ihre Argumentation konnte sie jedoch nicht zu Ende führen: Kurz nach Mittag endete der Prozesstag.

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Beate Zschäpe: Mitglied oder Mitläuferin? – Das Medienlog vom Mittwoch, 20. Juni 2018

Die Plädoyers im NSU-Prozess schreiten ihrem Ende entgegen: Am Dienstag setzte Beate Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm ihren Schlussvortrag fort. Darin bestritt sie, dass der NSU eine Gruppe aus drei Personen war und dass Zschäpe Teil der Vereinigung war.

Dabei „verirrt sich Zschäpes Pflichtverteidigerin teils im Kleinteiligen“, merkt Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk an. Durch zahlreiche Zeugenaussagen aus dem Verfahren habe Sturm beweisen wollen, dass ihre Mandantin „eher politisch verführte Mitläuferin als gleichberechtigtes Mitglied“ gewesen sei. Die Anwältin habe gezeigt, dass die Bedeutung von Indizien stark abhängig von der Interpretation sei.

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