Eigentlich sollte es im NSU-Prozess am heutigen Mittwoch um die Tatwaffe gehen. Ein Zeuge meldete sich jedoch krank, der zweite Zeuge, Andreas S., will sich zunächst mit einem Anwalt beraten. S. soll die Pistole vom Typ Ceska 83 an den Angeklagten Carsten S. verkauft haben. Mit dieser Waffe waren laut Anklage neun von zehn Morden des NSU verübt worden. Das Gericht belehrte S. darüber, dass er von einem „umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht“ Gebrauch machen kann, weil er sich sonst womöglich selbst belastet.
Die Nebenkläger nutzten die Zeit, um mehrere Anträge zu stellen. Einige wollen, dass weitere Akten hinzugezogen werden, um herauszufinden, ob der hessische Verfassungschutz Einfluss auf die Polizeiarbeit bei der Aufklärung des Kasseler Mordfalls genommen hat.
Außerdem forderten Nebenkläger, dass ein Gutachten, dass dem Stern vorliegt, als Beweismittel zugelassen wird. Zwei vom Magazin beauftragte Sprachwissenschaftler gehen „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ davon aus, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe Co-Autorin des NSU-Manifestes war, das die Verbrechen der Terrorgruppe ideologisch untermauern sollte. (mit dpa)
Berichte über den Verhandlungstag fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.