Der frühere Präsident des hessischen Verfassungsschutzes, Lutz Irrgang, soll als Zeuge im NSU-Prozess aussagen. Dabei soll er Fragen beantworten, die sein ehemaliger Untergebener Andreas T. in drei Vernehmungen offenließ, wie der Hessische Rundfunk berichtet. Die Ladung sei auf den 11. März terminiert. Den Antrag für Irrgangs Aussage hatten Anwälte der Hinterbliebenen von Halit Yozgat gestellt, der 2006 in seinem Internetcafé in Kassel erschossen wurde.
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Um Widersprüche und offene Fragen geht es auch in der übrigen Berichterstattung. Die Südwest Presse beschäftigt sich mit dem Fall der zurückgehaltenen Phantombilder nach dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter 2007. So habe ein Ermittler, der in der vergangenen Woche aussagte, auf der Veröffentlichung entsprechender Zeichnungen bestanden, nachdem er Kiesewetters Kollegen Martin A. vernommen hatte. Dieser sei nach der Tat „in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte“ gewesen, sagte der Polizist. Dennoch habe der Heilbronner Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras die Freigabe der Bilder untersagt. Dabei stützte er sich offenbar auf ein LKA-Gutachten, das A.s Glaubwürdigkeit in Zweifel zog.
Die Zeitung Jungle World geht in einem Artikel auf die Rolle des Verfassungsschutzes im Fall Heilbronn ein. Diese sei „bislang nicht ansatzweise politisch aufgearbeitet„, heißt es. Auch nach dem Auffliegen des NSU sei es zu Vorfällen gekommen, die die Nebenkläger heute misstrauisch machten: Der Mitangeklagte Holger G., im Zeugenschutzprogramm des BKA untergebracht, traf sich nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft mit zwei Zeugen. Von dem Ehepaar hatte er früher eine Krankenversicherungskarte bekommen, die er an Beate Zschäpe weitergegeben hatte. Ein solches Treffen „widerspricht allen Regeln des Zeugenschutzes“, zitiert das Blatt den Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann. Das Fazit: Die Behörden gingen „nachsichtig mit manchen Personen um, die im Verdacht stehen, die bürgerlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik abschaffen zu wollen“, schreibt Autor Ralf Fischer. Zudem spielten derlei Vorkommnisse Verschwörungstheoretikern in die Hände.
Der Focus meldet, dass der Strafsenat die Schweizer Zeugen Peter Anton G. und Hans Ulrich M. per Videovernehmung befragen will. G. hatte die Waffe laut Anklage bei einem Berner Waffenhändler gekauft und an M. weitergegeben. Dieser brachte sie schließlich nach Deutschland. Beide waren schon einmal als Zeugen nach München geladen, ließen den Termin jedoch verstreichen.
Keine Berichte in englischsprachigen Onlinemedien.
Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 4. Februar 2014.