Immer deutlicher wird im NSU-Prozess der Konflikt zwischen Vertretern der Nebenklage und der Bundesanwaltschaft. 33 Anwälte der Opfer und Hinterbliebenen werfen der Anklage nun in einer gemeinsamen Erklärung vor, die Aufklärung zu blockieren. Die Interessen ihrer Mandanten würden „insbesondere vom Generalbundesanwalt längst als lästig hinten angestellt“, heißt es dort. Die Ankläger versuchten, „sämtliche Aufklärung zu blockieren, die über ein bloßes Abhaken der formalen Anklagepunkte hinaus geht“.
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Die Opfer der Terrorserie würden durch die ablehnende Haltung der Bundesanwaltschaft „zu Statisten eines oberflächlichen Abnickens der Anklage degradiert“, zitiert Frank Jansen im Tagesspiegel den Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer. Mit seinem Kollegen Mehmet Daimagüler forderte er, eine Enquete-Kommission im Bundestag einzusetzen, um die Bekämpfung von behördlichem Rassismus zu forcieren.
Gesellschaftliche und politische Diskussionen würden mit dem Ende des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags als abgeschlossen betrachtet, obwohl noch zahlreiche Fragen offen seien, heißt es in dem Papier. Diese bezögen sich auf die Finanzierung des Trios, das mögliche Mitwirken von Geheimdiensten und Unterstützern und in Thüringen vernichtete Akten zu V-Leuten. Antworten zu finden, sei schwer, weil die Bundesanwaltschaft den Anwälten Einsicht in ihre Ermittlungsakten verwehre oder erschwere. Die Verfasser fordern eine „Kehrtwende im Verhalten der Ermittlungsbehörden“, zudem, dass der Bundestag die Forderungen aus dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses umsetzt.
Die häufig ungleichen Interessen machen sich im Gerichtssaal durch einen zunehmend rauen Ton bemerkbar. In den Verhandlungen seien „deutliche Differenzen zwischen Nebenklage und Bundesanwaltschaft“ sichtbar geworden, schreibt Kai Mudra von der Thüringer Allgemeinen in einem Rückblick auf die vergangenen 13 Prozesstage. Zum Konflikt sei es beispielsweise gekommen, als Nebenklagevertreter die Ladung eines Zeugen forderten, der an einem Waffengeschäft mit dem Angeklagten Ralf Wohlleben beteiligt gewesen sein soll. Die Bundesanwaltschaft lehnte die Forderung ab. Geknirscht habe es auch zwischen Richter Manfred Götzl und einem Anwalt der Nebenklage, dessen vorzeitiges Plädoyer auf lebenslängliche Haft für Beate Zschäpe Götzl als Provokation bezeichnete.
Auch einen Ausblick auf die kommende Prozesswoche veröffentlichte die Zeitung. Eine der wichtigsten Fragen: „Vertrat Zschäpe rechtsterroristische Überzeugungen?“ Dies will die Anklage mit der Vorlage des sogenannten Pogromly-Spiels beantworten, einer rechtsextremen Monopoly-Variante, die das Trio hergestellt haben soll. Belegt werden solle so, dass sich Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „vollständig mit dem Völkermord an den Juden im Dritten Reich identifiziert hätten“.
Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 19. Februar 2014.