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Carsten S. und der Ceska-Schalldämpfer – Das Medienlog vom Donnerstag, 20. März 2014

 

Bestellte der Angeklagte Carsten S. zusammen mit der NSU-Pistole Ceska 83 einen Schalldämpfer? Von der Antwort auf diese Frage hängt möglicherweise ab, ob S. im Prozess wegen der Beihilfe zum neunfachen Mord verurteilt wird. Helfen sollte am Mittwoch die Aussage eines BKA-Ermittlers, der den Zeugen Andreas Sch. verhört hatte. Bei diesem hatte Carsten S. laut Anklage im Frühjahr 2000 die Pistole bestellt, gekauft und an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt übergeben. Falls er den Schalldämpfer dazu orderte, musste er auch von den Mordabsichten des Trios gewusst haben, argumentiert die Bundesanwaltschaft. Carsten S. bestritt das bisher. Der Ermittler sagte nun: Nach Erinnerung von Sch. habe der Angeklagte „explizit“ nach dem Utensil verlangt. „Der Widerspruch ist brisant“, bilanziert Frank Jansen im Tagesspiegel die Aussage.

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Vor Gericht hatte Andreas Sch. die Aussage verweigert. Deswegen musste der Beamte nun seine Erinnerung aus der Vernehmung vortragen. Demnach habe der Zeuge nur von Carsten S. gesprochen – und nicht von dem ebenfalls Angeklagten Ralf Wohlleben, der S. mit dem Kauf beauftragt haben soll. Für Wohlleben sei das „gar nicht so ungünstig“ gewesen, schreibt Jansen. Dennoch sei es eingedenk der bisherigen Erkenntnisse „schwer vorstellbar, Wohlleben sei am Kauf der Ceska gar nicht beteiligt gewesen“.

Über die Bedeutung der angeblichen Schalldämpfer-Bestellung besteht unter den Prozessbeobachtern kein Zweifel: „Denn die Aussage des Waffenverkäufers ist zentral in der Hauptverhandlung“, schreibt Martin Debes in der Thüringer Allgemeinen. Das Zubehörteil sei „ein entscheidendes Indiz dafür, dass die Waffe besorgt wurde, um damit Menschen möglichst professionell zu exekutieren“. Gisela Friedrichsen sieht auf Spiegel Online die Anklage der Bundesanwaltschaft erneut bestätigt.

Im Anschluss war der Zeuge Carsten R. geladen. Er gehört zu den Menschen aus dem damaligen NSU-Umfeld, die dem Trio nach dessen Flucht im Jahr 1998 beim Leben im Untergrund halfen. R. soll zwischen Sommer 1998 und Frühjahr 1999 in seinem Namen eine Wohnung in Chemnitz für die drei gemietet haben. Es war eine anstrengende Vernehmung: Richter Manfred Götzl habe „viel Langmut und Selbstbeherrschung“ aufbringen müssen, schreibt Friedrichsen. R. bestätigte zwar, den Kameraden geholfen zu haben. Aber: „Keine Namen, keine Details, keine Begründung für seine Unterstützung des Trios“ nannte er im Gerichtssaal.

Die dürren Angaben „verärgerten den Vorsitzenden Richter sehr“, erinnert sich Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Götzl habe R. die „Informationen mühsam aus der Nase ziehen“ müssen. Friedrichsen schreibt, bei der Vernehmung sei allerdings deutlich geworden, „wie sehr es offenbar auf Zschäpe ankam. Ohne sie hätte das Trio vermutlich nicht in der Illegalität Fuß fassen können.“ Schon bei Vertragsabschluss habe sie offenbar „die Rolle der unauffälligen jungen Frau“ eingenommen.

Seine Kameradschaft, sagte R., sei so weit gegangen, dass er nach dem Auszug der drei noch auf eigene Kosten renovierte – ohne seine Rolle als Strohmann auch nur einmal zu hinterfragen. „Man kann das glauben, aber man muss es nicht glauben“, analysiert Annette Ramelsberger in der Süddeutschen Zeitung. Den Zeugen habe scheinbar „ein intensiver Gedächtnisverlust befallen“. Tatsächlich dürfte Kalkül dahinterstecken: „Die Schweigephalanx der NSU-Freunde steht“, schreibt die Autorin.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 21. März 2014.