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Stammelnder Mittelsmann mit vielen Erinnerungslücken – Das Medienlog vom Dienstag, 20. Mai 2014

 

Wortkargheit und Erinnerungslücken des Zeugen verlangen dem Gericht in der Vernehmung viel ab – diese Erfahrung hat Manfred Götzl, der Vorsitzende Richter des NSU-Prozesses, in den mehr als 100 Prozesstagen oft genug gemacht. Am Montag war er mit einem besonders renitenten Zeugen aus der Neonazi-Szene konfrontiert: Jürgen H., nach eigenem Bekunden ein ehemals guter Freund des wegen Beihilfe Angeklagten Ralf Wohlleben, schilderte seine Botengänge für die Untergetauchten des NSU. Götzl sei wieder einmal nicht zu beneiden, schreibt Karin Truscheit in der FAZ. „Denn der Zeuge, der als Beruf ‚Spedition‘ und auf Nachfragen ‚fahre‘ angegeben habe, ist das Paradebeispiel an Intransigenz dem Gericht gegenüber.“

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Dennoch gelang es Götzl, Jürgen H. neue Details zu entlocken. H. schilderte, er haben seine Aufträge zur Übergabe von Tüten mit Kleidung und CDs von den Terroristen stets in einer Telefonzelle in Jena entgegengenommen. Den Zeitpunkt habe ihm meist Ralf Wohlleben mitgeteilt. Der Anrufer habe sich immer nur als „Uwe“ gemeldet. Ob es sich um Uwe Böhnhardt oder seinen Komplizen Uwe Mundlos handelte, habe er nicht unterscheiden können.

Die Übergabeorte waren meist Autobahnraststätten an der A4 oder ein altes Brauereigelände in Jena. Einmal habe ihn bei der Übergabe ein Mann mit Kapuze mit seinem Vornamen angesprochen. Wer er war, wusste der Zeuge, wie so vieles, angeblich nicht. 2012 aber sagte er der Polizei: Er vermute heute, dass in der Tüte eine Waffe gewesen sei. „Offenbar war der Mann mit der Kapuze nicht der einzige, der sich für Tüte und Paket interessiert hat“, vermutet FAZ-Autorin Truscheit. Denn Jürgen H. zufolge waren neben dem thüringischen Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt (LKA) während seiner Bundeswehrzeit 1999 auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) bei ihm vorstellig geworden. Das LKA sprach ihn auf seine Kurierfahrten und die Paket-Übergabe in Jena an.

So hänge, fasst Truscheit zusammen, im Gerichtssaal über allem die Frage, warum die Polizei nicht dem weiteren Weg des „Kapuzen-Mannes“ zu den Empfängern der Tüten und Pakete folgen konnte. Dies alles passierte lange, bevor der erste Mord geschah. „Ein Umstand, den viele Nebenklägervertreter (…) als unerträglich empfinden.“ 

Gisela Friedrichsen beobachtete für den Spiegel: „Es fällt Jürgen H. sichtlich schwer, in Anwesenheit Wohllebens über Aktivitäten seines früheren Freundes offen zu berichten.“ Gesprächiger wurde er demnach erst, als er schildern sollte, wie der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst ihn als Informant anwarben. 

Der Zeuge habe auch zugegeben, das von Böhnhardt und Mundlos hergestellte Pogromly-Spiel – Thema: Wie macht man Städte judenfrei – in seiner Wohnung gelagert zu haben. Wenn jemand aus der rechten Szene geklingelt habe und danach verlangte, habe er ein Spiel herausgegeben. 100 Mark kostete ein Exemplar.

Im Blog nsu-nebenklage.de monieren die Autoren, gegenüber dem MAD habe H. schon 1999 gesagt, er sehe Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe auf einer Stufe mit Rechtsterroristen. Böhnhardt sei Waffenfanatiker und hasse Ausländer. Dass das Trio tödliche Aktionen gegen Nichtdeutsche planen würde, davon sei damals schon auszugehen gewesen. „Die immer wieder vorgeschobene Unwissenheit der Behörden wird auch durch diese Aussage widerlegt“, kritisieren die Autoren.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 21. Mai 2014.