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Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Enrico T. – Das Medienlog vom Donnerstag, 19. Juni 2014

 

Der NSU-Zeuge Enrico T. gilt im Fall des Jenaer Kindermords von 1993 nicht als Beschuldigter. Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt in dem Verfahren weiter gegen unbekannt, wie die Behörde Spiegel Online mitteilte. Damit dementierte sie Medienberichte, nach denen T. ins Fadenkreuz der Ermittlungen geraten sein soll. Sie beruhen auf einer Agenturmeldung, nach der auch das verstorbene NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt für den Mord an dem neunjährigen Bernd Beckmann verantwortlich sein könnte.

T. wurde während der Ermittlungen direkt nach der Tat im Juli 1993 als Verdächtiger geführt. Ein Bootsmotor aus seinem Besitz lag am Ufer der Saale in Jena wenige Meter neben der Leiche des neunjährigen Bernd Beckmann. Nach dem Auffliegen des NSU hatte er im April 2012 den Verdacht erneut auf sich gezogen, weil er das Thema unvermittelt in einer Vernehmung ansprach und Böhnhardt in Zusammenhang mit dem Fall brachte.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 20. Juni 2014.