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Ein neuer Anschlag und neue Hintermänner – Das Medienlog vom Donnerstag, 18. Dezember 2014

 

Der 172. Verhandlungstag war der letzte vor der Weihnachtspause – und brachte noch einmal spannende Neuigkeiten zum NSU-Komplex: Erst befasste sich das Gericht mit einem Anschlag, den Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1999 in Nürnberg verübt haben sollen. Im Anschluss schien durch, dass ein wichtiger Unterstützer der Terrorzelle geladen werden soll.

Der Bombenanschlag kam erst durch die Aussage des Mitangeklagten Carsten S. auf die Agenda des Gerichts.
„Dennoch gibt es auch im Fall Nürnberg wieder die fast schon typischen Merkwürdigkeiten bei den Ermittlungen zu Verbrechen der Terrorzelle“, kommentiert Frank Jansen im Tagesspiegel – so wurde ein fremdenfeindliches Motiv von Beginn an ausgeschlossen.

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Bei dem Delikt sollen Mundlos und Böhnhardt in einer Nürnberger Kneipe eine Taschenlampe platziert haben, die explodierte, als der Putzmann Serkan Y. sie einschaltete. Er erlitt Schnittwunden durch die umhergeschleuderten Splitter. In den Ermittlungen wurde das Opfer verdächtigt, in die Tat verstrickt zu sein. „Doch Indizien für eine Verbindung des Opfers zur Tat fanden sich nicht“, stellt Jansen fest.

Das registrierten Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch offenbar nicht, wie wir bei ZEIT ONLINE notieren: „Stattdessen hörten sich die Ermittler sehr genau an, was etwa Y.s Arbeitgeber vermutete: Dass das Opfer eine Mitschuld trage, weil er in irgendetwas verwickelt sei oder die Bombe gar selbst gebaut habe.“ Unklar ist nach der Aussage von Carsten S. indes, ob die Hauptangeklagte Beate Zschäpe von der Tat wusste. Denkbar ist, dass Mundlos und Böhnhardt ihr die Tat verschwiegen.

Die Bundesanwaltschaft gab an, sie wolle einem Antrag nicht entgegentreten, mit dem der Zeuge Bernd T. geladen werden soll. Er pflegte offenbar über Jahre Kontakt zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt, auch während ihrer Zeit im Untergrund. T. bewegte sich in Kassel, wo 2006 der Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat erschossen wurde. Dem Antrag zufolge „verfügten Böhnhardt und Mundlos in Kassel über Kontakte, die der Zeuge möglicherweise namentlich benennen kann“, wie Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online resümiert. Demnach wusste T., wer die Uwes beherbergt habe.

Zudem verlas einer der Richter eine rechtsextreme Publikation namens Sonnenbanner, die 1998 in einer von Beate Zschäpe gemieteten Garage gefunden wurde. Damit wurde „wieder einmal deutlich gemacht, welches Gedankengut die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und ihre beiden Gefährten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vertraten“, heißt es im Bericht von Annette Ramelsberger in der Süddeutschen Zeitung. Insbesondere findet sich in dem Hetzblatt ein wichtiger Ratschlag: „Bildet Zellen.“ Die Hinweise geben eine Anleitung für das Leben im Untergrund. „So eine Zelle bildete wie nach dem Rezeptbuch des Sonnenbanners der NSU“, folgert die Autorin.

Andere Anträge lehnte der Strafsenat reihenweise ab. Fast einem Dutzend Gesuchen aus den Reihen der Nebenklage erteilte Richter Manfred Götzl eine Absage. „Es ist ein Zeichen, dass es nun schneller vorangehen soll.“

Aus dem Alltag einer Reporterin im NSU-Prozess berichtet Mira Barthelmann vom Bayerischen Rundfunk.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 19. Dezember 2014.