Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe meldete sich zum Wochenauftakt krank, der Gerichtstermin am Dienstag fiel aus. Aufmerksamkeit verschafften sich indes Rechtsextreme – sowohl vor als auch im Gericht. Neben dem Strafjustizzentrum demonstrierten Anhänger der Partei Die Rechte. „Die Botschaft des knappen Dutzends lässt sich mit ‚Alles Lüge‘ zusammenfassen“, berichtet Wiebke Ramm im Tagesspiegel. Die Demonstranten hätten die Opfer verhöhnt und den Prozess eine „Show“ genannt. Gegendemonstranten übertönten die Teilnehmer. Ihre Fortsetzung fand die Propaganda im Saal.
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Dort nahmen vier Neonazis auf der Besuchertribüne Platz, die blaue T-Shirts mit der Zahl 40 trugen – eine Huldigung an den Mitangeklagten Ralf Wohlleben, der Ende Februar 40 Jahre alt geworden war.
Initiator der Kundgebung war der Münchener Kreisvorsitzende von Die Rechte, Philipp Hasselbach, wie Bernd Kastner in der Süddeutschen Zeitung berichtet. Auch der Bayerische Rundfunk greift das Geschehen vorm Gerichtsgebäude auf.
Beate Zschäpe mit Sakko, Beate Zschäpe mit Pulli; mal mit offenen Haaren, mal mit Zopf – dass diese Motive seit bald zwei Jahren an jedem Prozesstag im Gerichtssaal entstehen können, ist nicht unbedingt von der Pressefreiheit gedeckt. So argumentiert das Oberlandesgericht in einer neuen Verfügung, die Fotografen und Kameraleuten nur noch eingeschränkten Zugang zum Sitzungssaal erlaubt.
Demnach dürfen die Bildjournalisten nur noch am ersten und siebten Prozesstag eines Monats fotografieren und filmen. Ausschlaggebend für den Erlass war ein Antrag der Verteidiger von Zschäpe. Richter Manfred Götzl habe für die Verfügung „die Pressefreiheit einerseits gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (…) und dem Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren“ abgewogen.
Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 5. März 2015.