Das Münchner Oberlandesgericht hat sich am Mittwoch im NSU-Prozess mit einem ungewöhnlichen Beweis beschäftigt: den Tätowierungen des Mitangeklagten André E., der mehrerer Hilfeleistungen für die Terrorzelle beschuldigt wird. Ein Ermittler des Bundeskriminalamts erklärte mögliche Bedeutungen der Runen, die E. sich auf Arme, Nacken und Bauch hat stechen lassen. Zu lesen sind auf der Haut unter anderem das Wort „Stolz“, die NS-Parole „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ sowie ein rechtsextremer Zahlencode. Über seine Gesinnung verraten die Tattoos also möglicherweise mehr als der schweigende Angeklagte selbst.
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Auch E.s Anwälte äußern sich nur selten. „Sie scheinen zu hoffen, mit einer möglichst leisen Strategie könnten sie ihren Mandanten vor einem harten Urteil und dem erneuten Gang ins Gefängnis bewahren“, mutmaßt Tagesspiegel-Reporter Frank Jansen. E. selbst gebe sich im Saal betont cool und entspannt, die Verhandlung sitze „er mit einer Mimik ab, die eher zur lästigen Wartezeit in einem Einwohnermeldeamt passt“.
Grundsätzlich seien die neben Beate Zschäpe vier anderen Angeklagten vor Gericht nicht sehr präsent, schreibt Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung: „Diese vier Männer sitzen da schweigend, oft wie unsichtbar zwischen ihren Anwälten.“ E. sticht unter ihnen allerdings noch am stärksten heraus – er sei ein „rechtsradikales Gesamtkunstwerk“.
Zwei andere BKA-Beamte berichteten von der Befragung eines Taxifahrers, der das NSU-Trio im Sommer 2011 chauffiert hatte. Dabei unterzog sie Beate Zschäpes Anwalt Wolfgang Stahl einer scharfen Vernehmung, wie Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk berichtet.
Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 2. Oktober 2015.