Bekannt ist, dass der Anwalt Ralph Willms ein erfundenes Opfer im NSU-Prozess verteidigte und dafür Honorar kassierte. Auch, dass der Opferhilfefonds der Bundesregierung für die nicht existente Frau namens Moral Keskin eine Entschädigung gezahlt hat, wurde berichtet. Unklar war jedoch bislang, an wen die Zahlung ging. Nun gab das Bundesjustizministerium bekannt: Die 5.000 Euro flossen auf ein Anderkonto von Willms, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Der Verbleib des Geldes ist noch nicht geklärt. Derzeit laufen bei zwei Staatsanwaltschaften Ermittlungen gegen Willms.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 14. Oktober 2015.