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Rudolf Heß und der NSU-Prozess

 

Früher ging es im NSU-Prozess mal um die Aufklärung der NSU-Verbrechen. Jetzt wollen Verteidiger den Tod von Rudolf Heß untersuchen. Solche Absurditäten drohen das Verfahren zu beschädigen.

Im NSU-Prozess hat sich Olaf Klemke in den vergangenen drei Jahren den Respekt etlicher Anwaltskollegen erarbeitet. Unter den Nebenklägern lobt man, wie fachlich versiert und rhetorisch sicher der Verteidiger des als Waffenbeschaffer des NSU-Trios angeklagten Ralf Wohlleben auftritt.

„Das Agieren im Prozess hat Klemke von allen Verteidigern im NSU-Verfahren am besten drauf“, sagt etwa der Opferanwalt Alexander Hoffmann. Er sei mit Abstand am aktivsten.

Bemerkenswert ist diese Anerkennung auch wegen der ideologischen Distanz zwischen den Wohlleben-Verteidigern und vielen Vertretern der Nebenklage – denn die drei Anwälte gelten als der rechten Szene nahe. Verteidigerin Nicole Schneiders war vormals Mitglied der NPD, der später ins Anwaltsteam gekommene Wolfram Nahrath letzter Vorsitzender der mittlerweile verbotenen Wiking-Jugend.

Nun aber hat Klemkes hart erkämpftes professionelles Bild Risse bekommen. Der Grund ist ein Antrag, den die Verteidigung in der vorvergangenen Woche stellte. Inhalt des Gesuchs war Neonazigedankengut in Reinform: die Umdeutung des Selbstmords des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß zu: Mord. 1987 starb die NSDAP-Größe 93-jährig im Berliner Kriegsverbrechergefängnis.

Die Chuzpe, sich mit einem derartigen Thema auf das Parkett eines Prozesses um rechten Terrorismus zu wagen, muss man erst einmal haben. Schließlich ist vorauszuahnen, wie sehr es die Angehörigen der NSU-Opfer anekeln muss, dass der Prozess um den Tod ihrer Verwandten zur Bühne von Geschichtsrevisionisten wird.

In deren Kreisen wird Heß bis heute als der Mann verehrt, der Hitler hätte aufhalten können. Der Mitverfasser der Nürnberger Rassegesetze sicherte sich für nachfolgende Nazigenerationen den Status einer Ikone, als er 1941 nach Großbritannien flog, um dort angeblich über einen Frieden mit den Westalliierten verhandeln zu wollen. Er wurde festgesetzt und in den Nürnberger Prozessen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Den Bogen zu Heß schlugen Klemke, Schneiders und Nahrat so: Als Beamte des Bundeskriminalamts im Zuge der NSU-Fahndung im November 2011 die Wohnung von Wohlleben durchsuchten, fanden sie Aufkleber, auf denen der Tod von Heß als Mord gedeutet wurde. Ende September wurde das Beweisstück im Prozess präsentiert, als ein Baustein der Indizienkette, mit dem die rechtsradikale Gesinnung Wohllebens belegt werden soll.

Am Donnerstag folgte die Antwort der Verteidiger. Die Anwältin Schneiders stellte fest, dass das Gericht den Selbstmord von Heß offenbar als gegeben betrachtet und anderslautende Behauptungen als Propaganda ansehe. Tatsächlich jedoch, teilte die Anwältin mit, „drängt sich der Verdacht auf, Heß wurde ermordet“. Dies werde die Beweiserhebung ergeben.

Führen wollen die Verteidiger den Beweis mit dem Krankenpfleger, der den gealterten Heß in dessen letzten Jahren in der Haftanstalt betreute. Der Betreuer hatte 2008 ein Buch veröffentlicht, in dem er die Todesumstände als Mord schildert. Das Werk erschien im Verlag eines NPD-Politikers. Anwalt Nahrath verlas minutenlang die von dem Pfleger verbreitete Version, so als müsste dringend in einem aktuellen Verbrechen ermittelt werden.

Nebenklageanwalt Hoffmann vermutet allerdings, dass sich die Verteidiger mit dem Antrag nur scheinbar an das Gericht gewandt haben: „Der Beweiswert des Aufklebers ist nicht so hoch.“ Stattdessen habe es sich womöglich eher um ein Signal an die rechte Szene gehandelt, die Wohlleben bis heute unterstützt. „Das war die Chance, sich vor die Kameraden zu stellen und zu sagen: ‚Ich bin noch dabei.'“

Wohllebens Verteidigerin Schneiders weist solche Intentionen zurück. Der Antrag sei gestellt worden, weil die Richter den Aufkleber offensichtlich als Beweis gegen ihren Mandanten ansähen. Daher sei es legitim, die Fakten zu prüfen.

Untersucht worden ist der Fall natürlich längst – in aller Ausführlichkeit. Demnach erhängte sich Heß nach mehreren gescheiterten Selbstmordversuchen mit einem Kabel in einer Laube auf dem Gefängnishof.

Das hindert reaktionäre Kräfte jedoch nicht, bis heute Verschwörungstheorien in die Welt zu setzen, nach denen die Alliierten Heß gemeuchelt hätten. Heß wurde zum Märtyrer und zum Mythos der rechten Szene.

An sein vor fünf Jahren aufgelöstes Grab im bayerischen Wunsiedel pilgerten immer wieder Neonazis zu Gedenkmärschen. Uwe Mundlos wurde einmal mit einem Foto von Heß aufgegriffen. Er, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe nahmen ebenfalls an Gedenkmärschen Teil. Zschäpes Mitangeklagter Carsten S. schilderte im Prozess, wie er im Jahr 2000 in sogenanntes Unterbindungsgewahrsam in einer Haftanstalt genommen wurde, um zu verhindern, dass er sich innerhalb einer sogenannten Rudolf-Heß-Aktionswoche betätigt.

Was Heß im NSU-Prozess zu suchen hat, fragen sich etliche Beteiligte. „Das war Nazipropaganda, kein Antrag“, sagt die Nebenklageanwältin Edith Lunnebach. Der Tod des Kriegsverbrechers sei nicht Gegenstand des Verfahrens. Es sei „schwer erträglich, dass das Gericht das so hinnimmt“.

Nebenklägeranwalt Hoffmann äußerte sich auch gleich im Prozess zum Gebaren der Wohlleben-Verteidiger – und machte einen Vorschlag, der Natur des Antrags auf den Grund zu gehen: Das Gericht solle Ralf Wohlleben fragen, ob er sich den Aussagen seiner Verteidiger anschließt – „weil das Rückschlüsse auf seine Haltung zulässt“.