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Kein gutes Zeichen für Zschäpe – Das Medienlog vom Donnerstag, 1. Dezember 2016

 

Erneut hat sich das Gericht am Mittwoch mit dem Verdacht beschäftigt, Beate Zschäpe könnte im Jahr 2000 eine Berliner Synagoge ausgespäht haben. Grundlage ist die Aussage eines Wachpolizisten, der Zschäpe damals gesehen haben will. Er war zum zweiten Mal als Zeuge geladen. Die Befragung war jedoch Nebensache: Hauptsächlich las Richter Manfred Götzl dem Pensionär Sätze aus seiner damaligen Aussage vor. „Es ist kein gutes Zeichen für Beate Zschäpe“, beobachtet Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. Denn damit habe der Strafsenat gezeigt, dass er die Aussage des früheren Beamten als wichtiges Indiz für den Vorwurf der Mittäterschaft bei den NSU-Verbrechen einstuft. Sie sei „offenbar von großer Bedeutung“.

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Zschäpes Altanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm versuchten, die Verlesung des Aussageprotokolls von 2000 zu verhindern. Vergeblich. „Das Gericht nutzt auffallend viele juristische Wege, um die Angaben des Wachmanns womöglich in einem Urteil gegen Zschäpe verwenden zu können“, meint Autorin Ramm. Der Polizist war sich damals sicher, Zschäpe erkannt zu haben. Bei seiner ersten Aussage hatte er allerdings teils widersprüchliche Angaben gemacht.

„Wenn Zschäpe am Ausspähen von möglichen Anschlagszielen beteiligt war, würde sie das im Prozess zusätzlich belasten“, schreibt Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Er weist jedoch darauf hin, dass sich eine Beteiligung Zschäpes durch die Aussage des früheren Polizisten nicht zweifelsfrei habe nachweisen lassen.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 2. Dezember 2016.