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Zschäpes nichtige Antwort – Das Medienlog vom Freitag, 9. Dezember 2016

 

Beate Zschäpe hat sich zum Fall Peggy geäußert: Sie habe keine Kenntnisse außer Informationen aus den Medien zu dem Mord, verlas ihr Anwalt Hermann Borchert – reduziert auf das Wort „nein“. Es handelte sich um eine „absehbar nichtige Antwort“, kommentiert Gisela Friedrichsen in der Welt. „Damit dürfte dieses Thema, zumindest im NSU-Prozess, abgehakt sein“, meint Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle. Auch von kinderpornografischen Bildern auf einem Rechner des NSU-Trios habe Zschäpe nichts gewusst, ließ sie ihren Verteidiger mitteilen.

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„Selbst wenn Zschäpe über Detailwissen verfügt, warum sollte sie es jetzt am Ende der Beweisaufnahme preisgeben?“, fragt Alf Meier vom Bayerischen Rundfunk. Mit der Antwort seien „die Hoffnungen all derer zerstört, die sich von Beate Zschäpe weitere Aufklärung“ versprochen hätten.

„In der Welt, die Beate Zschäpe mit ihren Aussagen zeichnet, finden sich immer wieder die passenden Erklärungen für verdächtige Sachverhalte“, merken wir von ZEIT ONLINE an. Die Verteidigung der Angeklagten lieferte immer wieder Erklärungen, die ein Schuldeingeständnis im juristischen Sinn bestmöglich vermeiden. „Dieses Kalkül geht auf Kosten der Glaubwürdigkeit.“ Mit der Äußerung zur Kinderpornografie tat Zschäpe höchstens den Mitnutzern des Computers, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, einen Gefallen.

Zum Mord an Peggy hatte Richter Manfred Götzl Zschäpe im Oktober befragt, nachdem DNA-Spuren am Fundort der Leiche des Mädchens in Thüringen identifiziert worden waren. Die Verbindung ist jedoch zweifelhaft: Böhnhardts Spuren könnten auch durch eine Verunreinigung dorthin gelangt sein. Peggy war 2001 im bayerischen Lichtenberg verschwunden, die Leiche wurde im Juli dieses Jahres entdeckt.

Richter Götzl verkündete am Donnerstag zudem eine Entscheidung zu dem Brief, den Zschäpe 2013 an den Dortmunder Rechtsextremisten Robin S. geschickt hatte: Das Schriftstück soll in der Verhandlung verlesen werden, weil sich daraus Rückschlüsse auf die Einstellung der Angeklagten ziehen ließen. Denn: „Zschäpe zeigt sich darin dominant und selbstbewusst“, bilanzieren Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung. In ihrer ebenfalls durch die Anwälte verlesenen Aussage hatte sie sich hingegen als schwaches und vor allem unbeteiligtes Anhängsel ihrer Komplizen beschrieben.

„Aus wessen Feder diese Texte stammen, weiß man nicht, sieht man davon ab, dass verschiedentlich Formulierungen eindeutig auf die Urheberschaft von Juristen schließen lassen“, während im Schreiben aus dem Gefängnis „Originaltöne der Angeklagten“ anklingen, schreibt Friedrichsen in der Welt. Sie weist in einem anderen Text darauf hin, dass es durchaus strittig ist, ob private Post der Angeklagten zum Beweismittel im Prozess werden darf. Zschäpes Altanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatten versucht, den Entschluss zur Verlesung zu verhindern.

Wichtig werden kann der Brief auch für das psychiatrische Gutachten, das der Sachverständige Henning Saß kurz vor Weihnachten vorstellen will. Zschäpe hatte ein Gespräch mit dem Psychiater abgelehnt. Wegen dieser „Hiobsbotschaft“ gerate sie „auch ohne den Fall Peggy K. unter Druck“, meint Konrad Litschko von der taz. Die Altanwälte protestierten am Donnerstag erneut dagegen, dass Saß noch in diesem Jahr angehört wird. Sie lassen derzeit ein Gegengutachten erstellen, das offenbar noch Zeit braucht.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 12. Dezember 2016.