233 jüdische Einrichtungen führte der NSU in einer Liste möglicher Anschlagsziele, darunter auch eine Berliner Synagoge, die Beate Zschäpe und Uwe Mundlos im Mai 2000 persönlich ausgespäht haben sollen. Die Verlesung dieser Liste in der vergangenen Woche war ein besonders entscheidender Schritt im Terrorverfahren, meint Christoph Arnowski in einem Artikel für die Tagesschau: „Wenn Beate Zschäpe als Mittäterin verurteilt werden sollte, dann vor allem auch wegen dieses Verhandlungstages.“ Denn durch die Aussphähung habe sie sich als gleichberechtigtes Mitglied des NSU-Trios erwiesen, das keineswegs schwach und unwissend war, wie von ihr selbst behauptet. Dies sei so belastend „wie kaum ein anderer im Prozess erhobener Beweis“.
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Fast vier Jahre dauert das Verfahren nun schon, und Zschäpe hat sich zumindest äußerlich verändert. Scheinbar prägend war insbesondere der Konflikt mit ihren Anwälten. In einem Porträt wägt Gisela Friedrichsen von der Welt (kostenpflichtig) ab, ob die Hauptangeklagte seitdem auch eine innere Wandlung durchgemacht hat. Sie kommt zu dem Schluss, dass Zschäpe „bei aller Veränderung des Äußeren die alte geblieben“ sei.
Dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben widmet sich Konrad Litschko in einem Text für die taz. Wohlleben wird in der rechten Szene offen verehrt. Bis heute wird er unterstützt durch Hilfskampagnen und durch Neonazis, die als Zuschauer nach München reisen. Die Befürchtung: Der Angeklagte „könnte den Gerichtssaal als Bühne nutzen“. Zuletzt hatten seine Verteidiger mehrmals rechtsextreme Parolen im Prozess verbreitet. Verfahrensbeteiligte vermuteten nun, dass sie auch die anstehenden Plädoyers nutzen werden, um entsprechende Botschaften zu verbreiten.
Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 7. Februar 2017.