Um Beate Zschäpe herum tobt der Streit zwischen ihren alten und neuen Verteidigern. Nachdem ihre drei Stammanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ihre eigene Entlassung aus dem Verfahren beantragt hatten, kontern ihre beiden Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert die Vorwürfe, die sich aus den sogenannten Entpflichtungsanträgen ergeben: Als „Unverschämtheit“ bezeichneten sie laut Süddeutscher Zeitung in einem Brief an das Oberlandesgericht die Behauptung, sie hätten die alten Anwälte falsch über den Willen von Zschäpe informiert. Die hatte nämlich drei von vier Befangenheitsanträgen von Heer, Stahl und Sturm gegen das Gericht zurückgenommen, weil sie angeblich nicht in ihrem Sinne seien.
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„Hat demnach also Zschäpe in ihrem Brief gelogen, als sie schrieb, sie habe von nichts gewusst?“, fragt SZ-Autorin Wiebke Ramm.
Borchert und Grasel nehmen dazu keine Stellung und beziehen sich auf ihre anwaltliche Schweigepflicht. Deren Verletzung werfen die beiden den Altverteidigern vor, weil sie in ihren Anträgen aus der Kommunikation unter den beiden Anwaltslagern zitiert hätten.
Angesichts des wieder aufflammenden Kleinkriegs im Zschäpe-Lager stellen wir auf ZEIT ONLINE fest, „dass es in dem Verfahren viel zu viele unerwartete Wendungen gab, durch die immer neue Verzögerungen eintraten“. Durch solche Vorkommnisse verlängert sich „die Zeit, die das Gericht mit Bürokratie statt mit Aufklärung verbringt“. Zur Erinnerung: Der Prozess läuft seit bald vier Jahren. In unserer Übersicht geben wir einen Überblick, wie es auf dem Weg zum Urteil weitergeht.
Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 30. März 2017.