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Prozessende naht: Richter setzt neue Frist – Das Medienlog vom Mittwoch, 26. April 2017

 

Richter Manfred Götzl will das NSU-Verfahren zum Abschluss bringen: Er setzte eine Frist, bis zu der die Prozessparteien zum letzten Mal Beweisanträge einbringen können. Im vergangenen Monat hatte er einen solchen Termin schon einmal verfügt, dann jedoch zurückgenommen. Am 17. Mai sollen nun letztmalig Gesuche möglich sein. Die Richter des Strafsenats ließen „wenig Zweifel daran, dass sie bereit sind, ihr Urteil über die insgesamt fünf Angeklagten zu fällen“, schreibt Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung. Zudem lehnten sie in der vergangenen Sitzung mehrere Beweisanträge ab. Ob aber die Plädoyers gleich nach der Frist beginnen, sei ungewiss.

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„Götzl machte damit erneut deutlich: In diesem Prozess muss das Münchner Oberlandesgericht nur zu einem Urteil kommen, ob die fünf Angeklagten im Hinblick auf die ihnen zu Last gelegten Taten schuldig sind oder nicht“, heißt es bei Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk. Daher lehnte er auch einen Beweisantrag der Verteidiger von Ralf Wohlleben ab, mit dem die angebliche Anwesenheit von US-Agenten in Heilbronn während des Mords an der Polizistin Michèle Kiesewetter untersucht werden sollte. Sie war gestern vor zehn Jahren als letztes bekanntes NSU-Opfer erschossen worden.

In einem anderen abgelehnten Antrag ging es um das Verhalten der Behörden nach dem Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße 2004. In seinem Beschluss dazu übte Götzl „harsche Kritik an den Sicherheitsbehörden“, berichtet Thies Marsen auf tagesschau.de. Sie hätten dem Richter zufolge den Opfern weitere Schäden zugefügt. Trotzdem sei auch ein „Staatsverschulden“ für den Strafprozess nicht relevant.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 27. April 2017.