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Streit um Antrag blockiert Psychiater-Aussage – Das Medienlog vom Donnerstag, 27. April 2017

 

Am Mittwoch war der Psychiater Pedro Faustmann in den NSU-Prozess geladen. Er hatte das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen Henning Saß über Beate Zschäpe methodenkritisch untersucht. Die Ladung bedeutete aber noch nicht, dass seine Aussage auch genehmigt war: Zuerst diskutierten die Prozessbeteiligten über den Antrag von Zschäpes Verteidigern, ihn als Sachverständigen zu hören – bis zum Ende der Sitzung. Nun sei „fraglich, ob Prof. Faustmann überhaupt noch zu Wort kommen wird“, merkt Thies Marsen vom Bayerischen Rundfunk an.

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Denn: Die Bundesanwaltschaft wertet den Antrag der Anwälte nicht als Beweisantrag, sondern als Beweisermittlungsantrag – der dadurch gekennzeichnet ist, dass er in diesem Prozessstadium kaum Chancen hat, vom Gericht angenommen zu werden. Auch Richter Mandfred Götzl teilte mit, er fasse den Antrag so auf. Der Streit darüber wurde mit deutlichen Worten ausgetragen und zog sich über den ganzen Tag.

Faustmanns Prüfung zufolge ist das Gutachten von Psychiater Saß „suggestiv, widersprüchlich und nicht nachprüfbar“, wie Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung berichtet. Diese Wertung ergibt sich aus dem Antrag der Zschäpe-Verteidiger. Sie wenden sich gegen Saß‘ Expertise, nachdem dieser zu einer für Zschäpe sehr ungünstigen Wertung gekommen war: Er hält die Hauptangeklagte für voll schuldfähig und legte die Sicherungsverwahrung für sie nahe.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 28. April 2017.