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Für Wohlleben zeichnet sich eine harte Strafe ab – Das Medienlog vom Mittwoch, 2. August 2017

 

Knapp vier Wochen lang ist Ruhe in Gerichtssaal A101, der NSU-Prozess ist in der Sommerpause. Am letzten Prozesstag vor der Pause ging es im Plädoyer der Bundesanwaltschaft wieder um den Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Er war laut Anklage hauptverantwortlich dafür, dass der NSU an die Mordwaffe Ceska 83 kam. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten bezeichnete Wohlleben als Mastermind, der die Hilfe für die drei untergetauchten Personen organisiert habe.

Für den Angeklagten „zeichnet sich eine lange Haftstrafe ab“, bilanziert Konrad Litschko von der taz. Entgegen seiner eigenen Aussage müsse er einkalkuliert haben, wofür die Täter die Waffe brauchten: „zum Morden“. Das rechtfertigt aus Sicht der Bundesanwaltschaft ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

„Ralf Wohlleben vergeht das Lachen mehr und mehr“, hat Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung beobachtet. Die entscheidende Frage laute: Wusste Wohlleben, was Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt mit der Ceska wollten? Denn nur, wenn er davon ausging, dass die Waffe zum Morden benutzt werden sollte, kommt die Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in Betracht. Die Ankläger sind sicher, dass dies der Fall war. Wohlleben sei sich immer stärker bewusst geworden, dass „wohl noch eine ganze Menge Jahre hinter Gittern hinzukommen werden“.

Klar wurde, „dass sich Wohlleben mit seiner Aussage eher geschadet hat“, resümieren wir auf ZEIT ONLINE. Denn dabei wählte er Formulierungen, die seiner Version der Tat offensichtlich widersprechen. Diese Deutung werden seine Verteidiger voraussichtlich angreifen. „Abzusehen ist, dass die Frage nach Schuld oder Unschuld anhand einzelner Sätze und Wörter diskutiert wird.“

Wohlleben war „Entscheider mit maßgeblichen Funktionen“, fasst Julia Jüttner auf Spiegel Online das Plädoyer zusammen. Am Ende werde für den 42-Jährigen wohl nichts Gutes dabei herauskommen. Für den Termin, an dem das Urteil fällt, sei abzusehen, dass es für Ralf Wohlleben ein „noch dunklerer Tag werden dürfte als der heutige“.

Zum absehbaren Schluss des Prozesses äußert sich der Nebenklageanwalt Yavuz Narin in den Stuttgarter Nachrichten. Besonders auffällig ist aus seiner Sicht, dass sich die Bundesanwaltschaft im Plädoyer an mehreren Stellen auf Ergebnisse stützte, die durch Beweisanträge der Nebenklage herauskamen. In mehreren Fällen hatten die Ankläger dieselben Anträge zuvor abgelehnt.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 3. August 2017.