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Höchststrafe für Zschäpe? Das ist nicht sicher – Das Medienlog vom Montag, 7. August 2017

 

Mit fortschreitender Beweiserhebung und dem Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft scheint vielen Prozessbeobachtern und -beteiligten die Höchststrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe nur noch eine Formsache zu sein. Doch eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mittäterschaft an der Terrorserie ist nicht gesichert, wie eine dpa-Analyse darlegt.

Demnach kassierte der Bundesgerichtshof mehrere Urteile und forderte für einen Schuldspruch, dass der Angeklagte „einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen“ erscheint. Die Bundesanwaltschaft ist der Meinung, dies sei der Fall. Zschäpes Verteidiger könnten in einem Antrag auf Revision die gegenteilige Ansicht vertreten.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 7. August 2017.