Wiederholt haben Vertreter der NSU-Opfer und Hinterbliebenen die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft kritisiert. Bei Spiegel Online äußert sich der Nebenklageanwalt Stephan Kuhn: „Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Verfahren Staatsschutz im umfassenden Sinne betrieben.“ Dies zeige sich etwa daran, dass die Ermittler den NSU von Anfang an als Dreiergruppe identifizierten, der keine Helfer und Mitwisser gehabt habe. Kuhn sagt, er erinnere sich „an keine einzige kritische Frage oder Äußerung der Bundesanwaltschaft gegenüber den als Zeugen gehörten Beamten des Verfassungsschutzes“. Tatsächlich habe dieser genügend Informationen gehabt, um die Terrorgruppe vor den Morden aufzuhalten.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 13. September 2017.