Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Kein dritter Anwalt für André E. – Das Medienlog vom Montag, 26. März 2018

 

Der Mitangeklagte André E. hatte kürzlich beantragt, einen dritten Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt zu bekommen. Jetzt hat das Gericht entschieden: Das Gesuch ist abgelehnt, E. muss sich weiter mit zwei Anwälten begnügen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Den Antrag hatte E.s Wunschverteidiger Björn Clemens, früherer Vizechef der rechtsextremen Partei Die Republikaner, mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründet – weil Beate Zschäpe vier und Ralf Wohlleben drei Pflichtverteidiger hat.

Richter Manfred Götzl jedoch schrieb in seiner Ablehnungsbegründung demnach, es sei nicht ersichtlich, warum zu diesem Zeitpunkt noch ein weiterer Anwalt ins Verfahren eintreten solle – fünf Jahre nach Prozessbeginn und lange nach dem Ende der Beweisaufnahme. André E. drohen nach dem Antrag der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord zwölf Jahre Haft.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Der NSU-Prozess wird vor Ort in München auch nach Jahren noch aufmerksam von Besuchern verfolgt. Um das, was die Menschen antreibt, die das Verfahren beobachten, geht es in einem Beitrag auf n-tv.de. Den meisten von ihnen gemein ist demnach ein Interesse an der Aufklärung und die Solidarisierung mit den Familien der Mordopfer.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 27. März 2018.