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Verstörendes Plädoyer von André E.s Verteidiger – Das Medienlog vom Mittwoch, 9. Mai 2018

 

Am Dienstag haben die Verteidiger des Mitangeklagten André E. ihr Plädoyer gehalten. Für E., dem zwölf Jahre Haft drohen, forderten sie Freispruch. Sie bezeichneten ihren Mandanten offen als Nationalsozialist – der sich jedoch nicht der Beihilfe zum versuchten Mord und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hat.

Sein Anwalt Herbert Hedrich „hält ein verstörendes Plädoyer“, bilanziert Frank Jansen vom Tagesspiegel. Man frage sich, was er mit der offenen Kundgabe von E.s Gesinnung kommunizieren wolle: „Dass sein Mandant Anerkennung verdient, weil er über den Verteidiger eine notorisch braune Gesinnung mitteilen lässt?“ Im weiteren Verlauf habe er E. dann als Opfer einer Vorverurteilung dargestellt.

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Anwalt Hedrich habe Sätze gesagt, „die nahelegen, dass dieses Bekenntnis als Verdienst gewertet werden müsse“, schreiben Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. Im Saal habe er damit Unverständnis hervorgerufen. Aber: „André E. scheint zu gefallen, was seine Anwälte erzählen.“

„Angesichts der Argumente, die seine Verteidiger liefern, verwundert es, dass E. jahrelang so cool blieb“, merken wir auf ZEIT ONLINE angesichts des bis heute durchgehaltenen Schweigens des Angeklagten an. Merkwürdig ist demnach auch die von Hedrich vorgetragene Theorie, der NSU habe im Jahr 2007 bereits dem Terrorismus abgeschworen. Ob dies mit den vorliegenden Indizien vereinbar ist, ist demnach eine Frage, „mit der sich die Richter beschäftigen müssen – während sie beraten, ob André E. für lange Zeit ins Gefängnis muss“.

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Aus Sicht der Bundesanwaltschaft berechtigt: „André E. gilt als einer der wichtigen Unterstützer der NSU-Terrorzelle, vielleicht als der wichtigste“, merkt Julia Jüttner von Spiegel Online an.

Vor Kurzem hatte E. aufgrund eines Konflikts mit seinen Pflichtverteidigern den Wahlverteidiger Daniel Sprafke engagiert. Dieser hat sein Mandat wegen „sachlich divergierender Ansichten zwischen Verteidiger und Mandant“ niedergelegt, teilte Sprafke auf seiner Homepage mit. „Einem schnellen Ende des längsten Strafverfahrens nach der Wende steht nun offensichtlich nichts mehr entgegen“, bemerkt dazu optimistisch Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 10. Mai 2018.