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„Ich will Ihnen nicht Ihr Pausenbrot streitig machen“

 

In fünf Jahren Verhandlung kann nicht alles nach Plan gehen. Im NSU-Prozess gab es Momente, die so absurd waren, dass sie noch einmal erzählt werden müssen – auffällig oft ging es dabei ums Essen.

Eine kleine Verwechslung

Wer vor dem großen Publikum des NSU-Prozesses auftritt, kann schon mal etwas durcheinanderbringen. So wie ein Zwickauer Taxifahrer, der erzählte, er habe einmal Frau Zschäpe, Herrn Böhnhardt und „Herrn Mundstuhl“ chauffiert. Auch durch das Lachen im Saal ließ er sich nicht davon abhalten, die amüsante Namensvariation mehrere Male zu wiederholen.

Die Semmelfrage

Schon am dritten Prozesstag der erste milde Schock für Medienvertreter: An der Eingangskontrolle wurden mitgebrachte Brötchen und andere Pausensnacks einkassiert. Der Grund war eine neue Hausregelung. Mehrere Betroffene wandten sich empört an die Pressestelle. Nach der Mittagspause sprach Richter Manfred Götzl: „Ein Wort an die Vertreter der Presse. Ich will Ihnen nicht Ihr Pausenbrot streitig machen.“ Die Regel habe der Vizepräsident des Amtsgerichts getroffen, nun sei er selbst jedoch tätig geworden. Die „Semmelfrage“, wie es eine Gerichtssprecherin formulierte, war damit erledigt.

Staatsanwalt als Zeuge

Normalerweise sitzt er in roter Robe auf der Bank zur Linken der Richter: Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten. Am 163. Verhandlungstag aber musste er im dunkelblauen Anzug am Tisch für die Zeugen Platz nehmen. Der Grund: Die Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben hatten seine Vernehmung beantragt, weil sie vermuteten, er habe einen Zeugen eingeschüchtert. Weingarten berichtete, er habe bei der Vernehmung eines mutmaßlichen Waffenbeschaffers mit der Hand auf den Tisch gehauen und „geschimpft“, weil der Zeuge sich ziemlich unglaubwürdig auf Erinnerungslücken berief. Nach der Befragung war der Fall abgeschlossen.

Der Zankapfel

Und wieder Knatsch um Nahrung: Siegfried Mundlos, der Vater des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos, legte bei seiner Vernehmung im Dezember 2013 einen Apfel auf den Zeugentisch vor sich. Mitten im Gespräch mit dem Richter griff er zu und biss hinein. Das brachte Götzl auf die Palme: „Wenn Sie jetzt Hunger haben, unterbrechen wir für 15 Minuten!“, rief er um Fassung ringend. Nach der Pause entschuldigte sich Mundlos. Götzl antwortete: „Ich mache das Geschäft schon ziemlich lange. Und ich muss sagen, dass Sie bisher der erste Zeuge sind, der seine Brotzeit ausgepackt hat.“

Ein Zuschauer greift ein

Regelmäßig verfolgte ein wohlbeleibter, stiernackiger Herr die Verhandlung als Zuschauer. In der Regel schmachtete er dabei die Hauptangeklagte an. Eines Tages aber nahm er nach dem Eintritt der Richter nicht Platz, sondern blieb stehen. Als Götzl ihn aufforderte, sich zu setzen, rief er, er wolle einen Antrag stellen. Da ihm das natürlich nicht erlaubt wurde, verließ er fluchtartig den Saal. Eine Journalistin fragte ihn später, was er denn zu beantragen hatte. Die Antwort wollte er gern bei einem gemeinsamen Restaurantbesuch auf ihre Kosten preisgeben – die Kollegin lehnte ab.

Der Mundraub

Eine eigene Mahlzeit mitzubringen, war nach Götzls Pausenbrot-Entscheidung wieder möglich, aber nicht zwingend: Im Pausenraum des Sicherheitsbereichs konnten Besucher und Journalisten an einem Tisch belegte Semmeln kaufen. Das funktionierte nach dem Vertrauensprinzip: Das Geld für die Ware wurde in eine bereitstehende Schale gelegt. Dabei ging es offenbar nicht immer ehrlich zu. Im September 2016 teilte die Pressestelle mit, dass dem Cateringunternehmen „allein in den letzten Monaten ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro entstanden“ sei. Mit dem Verkauf war von da an Schluss.