Lesezeichen
‹ Alle Einträge

Schredderaktion könnte strafrechtliche Folgen haben – das Medienlog vom Montag, 26. September 2016

 

Die Bundesanwaltschaft hat offenbar Dokumente aus dem Fundus eines wichtigen NSU-Zeugen vernichten lassen. Vertreter der Nebenklage wollen den Fall, der in der vergangenen Woche publik geworden war, nun strafrechtlich aufklären lassen: Sie erstatteten in Karlsruhe Anzeige gegen zwei Vertreter des Generalbundesanwalts und gegen Mitarbeiter des Berliner Landeskriminalamts, wie Spiegel Online berichtet. Die Anwälte Mehmet Daimagüler und Seda Basay-Yildiz, Vertreter dreier Opferfamilien, halten möglicherweise die Straftatbestände der versuchten oder vollendeten Strafvereitelung im Amt sowie der Urkundenunterdrückung für erfüllt.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

In der Anzeige heißt es dem Bericht zufolge, die Unterlagen „hätten näheren Aufschluss zu den Kontakten des Beschuldigten W. zu den Mitgliedern des NSU, namentlich Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sowie anderen Personen, die das Netzwerk unterstützt haben, geben können“. Nach der Schredderaktion hält Anwalt Daimagüler die Glaubwürdigkeit der Anklagebehörde für gefährdet. Er fragt, wie die Bundesanwaltschaft bei Sicherheitsbehörden wie dem Verfassungsschutz Akten anfordern könne, „wenn sie es mit der Aktensicherung möglicherweise selbst nicht so genau nimmt“.

Mit der Aktion wurde „mögliches NSU-Ermittlungsmaterial beseitigt“, heißt es in der taz. Anwalt Daimagüler sagte der Zeitung: „Sollten die Vorwürfe zutreffen, muss man leider fragen: Sind manche Beamte der Bundesanwaltschaft noch Teil der Lösung oder schon Teil des Problems?“

Die Beweisstücke, mehrere Notizbücher aus dem Besitz des Zeugen des Zeugen Jan W., waren bereits im November 2014 trotz eines Vernichtungsverbots geschreddert worden. Einem Telepolis-Bericht zufolge hatte die Karlsruher Staatsanwaltschaft bereits in der vorigen Woche, anscheinend unabhängig von einer Anzeige, strafrechtliche Schritte geprüft.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 27. September 2016.