Die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer am Dienstag beendet, gestern beriet das Gericht über den Haftbefehl gegen den Mitangeklagten André E. Kommt es heute nicht zu anderen Beratungen oder Anträgen, können die Schlussvorträge der Nebenkläger beginnen, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube.
Das wird dauern: 95 von ihnen sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Ersten Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.