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Plädoyer im NSU-Prozess: Über die Anklage hinaus – Das Medienlog vom Montag, 4. September 2017

 

Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft steht kurz vor dem Ende. Am Freitag widmeten sich die Anklagevertreter der sogenannten rechtlichen Würdigung der Taten und fassten zusammen, welcher Delikte sich die fünf Angeklagten ihrer Meinung nach schuldig gemacht haben. Bei Beate Zschäpe ist das unter anderem die Mittäterschaft beim Mord und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ziemlich deutlich ist, in welche Richtung die Forderung nach dem Strafmaß in der kommenden Woche gehen wird: Oberstaatsanwältin Anette Greger sagte, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung seien bei Zschäpe erfüllt.

„Die mutmaßliche NSU-Terroristin hat sich vermutlich längst darauf eingestellt, dass die Staatsanwälte eine lebenslange Haft fordern“, analysiert Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk. Auch Frank Jansen vom Tagesspiegel schreibt, die Bundesanwaltschaft werde „offenkundig die Höchststrafe für Beate Zschäpe fordern“. Demnach war Zschäpe auch am versuchten Mord in 39 Fällen beteiligt – zehn mehr als in der Anklageschrift aufgeführt. Auch bei anderen Angeklagten geht die rechtliche Bewertung über das ursprüngliche Maß hinaus. Am 12. September wird Bundesanwalt Herbert Diemer voraussichtlich die Forderung über das Strafmaß verkünden.

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„Unter dem Eindruck der ersten sieben Tage des Plädoyers wären vermeintlich milde Strafmaß-Forderungen eine Überraschung“, merkt auch Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle an. Die Ankläger zeigten aus ihrer Sicht, „wie monströs die Mission war, auf die sich die Gruppe aus Zschäpe und ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begeben hatte“, heißt es bei uns auf ZEIT ONLINE. Die Würdigung ergab demnach, dass Zschäpe den NSU etwa vor Nachbarn abschirmte, so den Bestand der Gruppe sicherte und damit „keineswegs mit einer unbeteiligten Hausfrau zu verwechseln“ war.

Für sie wie auch für die anderen vier Angeklagten sei abzusehen, dass die Urteile „happig“ werden, formuliert es Konrad Litschko von der taz. Speziell für die Hauptangeklagte gelte aber wahrscheinlich, dass sie „für viele, viele Jahre hinter Gitter verschwinden wird“.

Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung schreiben, die Vertreter der Bundesanwaltschaft hätten bei den Ermittlungen in einen Abgrund geschaut. Nun hätten sie „die Nebelschwaden vertrieben“ und seien so weit, dass sie jedem der fünf Menschen auf der Anklagebank „sein eigenes Quantum an Schuld nachweisen können“. Dies sei mit bemerkenswerter Präzision geschehen. Von staatlichen Versäumnissen sei in dem Vortrag nicht die Rede gewesen – womöglich werde Bundesanwalt Herbert Diemer dies in seiner Strafmaßforderung erwähnen.

Die aktuelle Lage im NSU-Prozess kommentiert der Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler gegenüber der Westfalenpost. In der rechtlichen Bewertung stimmt Daimagüler mit der Bundesanwaltschaft überein. So sagt er über Beate Zschäpe: „Sie ist kein Opfer der Umstände, sondern eine Mörderin. Keinen Deut weniger schuldig als Böhnhardt und Mundlos.“

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 5. September 2017.