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Neue Anträge könnten Urteil verzögern – Das Medienlog vom Mittwoch, 28. Februar 2018

 

Es ist nicht das erste Mal – doch diesmal überrascht der Zeitpunkt: Die drei Altanwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wollen erneut hinschmeißen. Wie zuletzt im März vergangenen Jahres stellten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm einen Antrag auf die eigene Entpflichtung. Als Grund führte Verteidiger Heer an, dass Richter Manfred Götzl mit einer Entscheidung der vergangenen Woche gezeigt habe, dass die Altanwälte für Zschäpes Verteidigung nicht mehr erforderlich seien. Die Mandantin schloss sich an, wie ihr Neuanwalt Mathias Grasel mitteilte.

Dabei „wird wieder einmal das zerrüttete Verhältnis der Verteidiger Heer, Stahl und Sturm zu Beate Zschäpe deutlich“, merkt Frank Jansen vom Tagesspiegel an. Die Anwälte seien „es wieder einmal leid“.

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Bisher waren die Anwälte mit ihren Entpflichtungsanträgen erfolglos geblieben, weil der Strafsenat sie als unerlässlich für Zschäpes Verteidigung erachtete. Nun ist die Situation im Prozess wieder kompliziert – und der Fortgang ungewiss. Dafür verantwortlich ist allerdings ein Antrag der Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben: Sie forderten erneut, den Thüringer Rechtsextremisten Sven R. als Zeugen zu laden. Seine Aussage soll belegen, dass ihr Mandant nicht an der Beschaffung der Mordpistole Ceska 83 beteiligt war. Wegen der Beschaffung ist Wohlleben als Mordhelfer angeklagt.

Denkbar ist, dass sich deshalb der für den 13. März geplante Beginn der Verteidiger-Plädoyers für Beate Zschäpe verschiebt. „Die oft langwierigen Entscheidungen im NSU-Prozess sind (…) bekannt dafür, Kettenreaktionen auszulösen, die das Programm um Wochen zurückwerfen können“, heißt es bei uns auf ZEIT ONLINE. Auch Gisela Friedrichsen von der Welt schreibt, der pünktliche Beginn sei „nicht sicher“. Unklar sei, warum der Antrag erst jetzt gestellt wurde und nicht früher. „Damit entsteht, ob gewollt oder nicht, der Eindruck, der Prozess solle mit allen Mitteln hinausgezögert werden.“ Denn verspätete Plädoyers bedeuten auch ein verspätetes Urteil.

Über den Prozesstag berichten auch die Süddeutsche Zeitung und der Bayerische Rundfunk.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 1. März 2018.