Carsten S. ist im NSU-Prozess angeklagt, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 samt Schalldämpfer überbracht haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Seine Verteidiger plädierten am Mittwoch auf Freispruch, weil S. nicht mit bedingtem Vorsatz gehandelt, also nicht damit gerechnet habe, dass mit der Waffe Menschen getötet werden sollen.
„Rassistischen Serienmördern das Tatwerkzeug zu überreichen, sei schlichtweg jenseits seiner Vorstellungswelt gewesen – obwohl er in der rechten Szene aktiv war“, bilanzieren Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. An der Reue, die S. bei seinem Geständnis zu Prozessbeginn gezeigt hatte, gebe es kaum Zweifel. Die Bundesanwaltschaft aber wirft dem Angeklagten vor, er wolle sich nicht mehr erinnern, warum er damals die Waffe überbrachte.
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Anwälte der Nebenklage kritisieren die Forderung der Anwälte. „Wenn man eine Waffe besorgt mit Schalldämpfer, dann muss einem klar sein, was mit dieser Waffe geschehen wird“, sagte der Opfervertreter Mehmet Daimagüler dem Bayerischen Rundfunk. Daher halte er eine Bewährungsstrafe für angemessen. Ähnlich äußerte er sich gegenüber dem Tagesspiegel.
S. und seine Verteidiger nahmen nach eigenen Angaben in Kauf, dass die Angaben des Angeklagten aufgrund der verstrichenen Zeit Lücken aufweisen. „Problematisch nur, dass diese Erinnerungen in Teilen wie Beschönigungen wirken“, merken wir bei ZEIT ONLINE an. Gleichwohl war es der Verteidigung von Ralf Wohlleben, der den Waffentransport eingefädelt haben soll, demnach nicht gelungen, die Glaubwürdigkeit von S. zu erschüttern: „Beweise, die S.‘ Version vom ahnungslosen Helfer widerlegen, gibt es nicht.“
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