Zunächst wurde ein Staatsanwalt als Zeuge verhört, der den Mitangeklagten Holger G. vernommen hat. G. hatte Geld gespendet, er transportierte einmal eine Waffe ins sächsische Zwickau und traf sich mehrfach mit der NSU-Gruppe. Er überließ dem Angeklagten Uwe Böhnhardt einen Ersatzführerschein sowie 2001 und 2011 seinen Pass.
Außerdem ging es noch einmal um das Haus in der Zwickauer Frühlingstraße, dass Beate Zschäpe vermutlich anzündete. Dazu wurde ein Handwerker befragt.
Wie geplant begann die Beweisaufnahme zum Mord an Enver Şimşek. Der Blumenhändler wurde im Alter von 38 Jahren beim Arbeiten an einer Nürnberger Ausfallstraße erschossen. Er hinterließ eine Frau und zwei Kinder. Zwei Polizeibeamte schilderten die Ermittlungen am Tatort.
Der Angeklagte Andre E. beantragte außerdem, nicht mehr am Prozess teilnehmen zu müssen, wenn es nicht um seine eigenen Tatvorwürfe gehe. Dem 33-Jährigen wird Beihilfe zu Taten wie den Raubüberfällen vorgeworfen, nicht aber Beihilfe zu den Morden.
Die Bundesanwaltschaft argumentierte dagegen, der Vorwurf gegen André E. laute auch auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die einzelnen Taten seien von diesem Vorwurf nicht zu trennen. Über den Antrag von Andre E. muss das Gericht noch entscheiden.
Die Berichte über den 20. Prozesstag fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen. Hier der vollständige Bericht unseres Autoren Tom Sundermann zum Verhandlungstag.