Nach einwöchiger Unterbrechung geht es im NSU-Prozess weiter.
Die Befangenheitsanträge Beate Zschäpes und des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gegen drei Richter des Senats vom 6. Mai hatte das Oberlandesgericht München zurückgewiesen.
Nach einigen Anträgen und Unterbrechungen hat Bundesanwalt Herbert Diemer schließlich die Anklage verlesen.