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André K. provoziert im Gericht – Das Medienlog vom Freitag, 21. März 2014

 

Zum dritten Mal ist der Jenaer Zeuge André K. am Donnerstag vor Gericht erschienen – und machte dabei unmissverständlich klar, dass er die Überzeugungen der rechten Szene weiterhin teilt. Nebenkläger lasen ihm aus dem Manifest des Thüringer Heimatschutzes vor, in dem neben ihm auch Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt organisiert waren: „Die Errichtung einer multikulturellen Gesellschaft ist eines der größten Verbrechen, was an der Menschheit verübt wurde und wird.“ K. antwortete: „Was ist daran falsch?“ Die Einstellung des Zeugen „ist nicht verjährt, die scheint frisch zu sein wie eh und je“, schreibt Annette Ramelsberger in der Süddeutschen Zeitung.

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K. wird verdächtigt, den NSU nach dessen Untertauchen im Jahr 1998 unterstützt und gefälschte Pässe gekauft zu haben. Die Prozessbeobachter sind sich einig, dass sich K.’s Meinung in all den Jahren nicht geändert hat. Der Zeuge könne „sich kaum an die NSU-Terroristen erinnern, aber er hat nicht vergessen, wo er steht: weit rechts“, analysiert die türkische Zeitung Sabah. Er unternehme „nichts, um sich von damals zu distanzieren“, berichtet Ramelsberger.

Gefragt wurde K. auch nach einem Interview mit einer rechtsgerichteten Zeitung, in der er die NSU-Taten mit den Worten kommentierte, „da erschieße ich doch keine unschuldigen Gemüsehändler, da erschieße ich doch eher Presseleute, Staatsanwälte, Richter und Politiker“. Auch von diesem Zitat rückte K. in der Verhandlung nicht ab, sondern empfahl, „nach der Logik der RAF dem Übel an die Wurzel zu gehen“. „So etwas sagt dieser Mann im Gerichtssaal und niemand geht dazwischen“, schreibt die Autorin.

Frank Jansen spricht im Tagesspiegel angesichts der Äußerungen von einem „Tabubruch, der erstaunlicherweise hingenommen wird“. Der Autor mutmaßt, den Beteiligten habe schlicht die Energie gefehlt, K. das Forum für seine Parolen zu entziehen: „Möglicherweise waren Richter Götzl und die Prozessparteien (…) zu erschöpft, um den Mann in die Schranken zu weisen.“ Der Vortag sei mit einem heftigen Konflikt zwischen Bundesanwaltschaft und Nebenklägern sehr anstrengend gewesen.

Auch am Donnerstag blitzte das angespannte Verhältnis zwischen Anklage und Opfervertretern wieder auf, als Nebenkläger erklärten, dass Zeugen aus der rechten Szene offenbar keine Konsequenzen fürchten müssten, wie es in der Süddeutschen heißt. Gegen diesen Vorwurf setzte sich Bundesanwalt Herbert Diemer zur Wehr: „Die Unterstellung, dass ich nicht an der Aufklärung der Wahrheit interessiert wäre, weise ich als böswillige Unterstellung auf das Schärfste zurück.“

Abzulesen ist daran, dass sich die Differenzen zwischen beiden Parteien künftig noch vergrößern könnten. Die Erklärung hatten 28 Anwälte unterschrieben. Darin heißt es in ungewohnter Schärfe, dass die Bundesanwaltschaft der Aufklärung des NSU-Umfelds „aktiv entgegentritt“, wie Claudia Wangerin in der Jungen Welt zitiert. Die Reibereien zögen sich „wie ein roter Faden durch den Prozess“.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 24. März 2014.