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Ist es unmoralisch, eine Rechtsextreme zu verteidigen? – Das Medienlog vom Montag, 28. April 2014

 

Der NSU-Prozess, der nun schon fast ein Jahr dauert, geht an den Beteiligten nicht spurlos vorbei – auch nicht an den so robust wirkenden Verteidigern der Angeklagten. Wieso sie eine angeblich „böse“ Mandantin vertritt, muss Zschäpes Anwältin Anja Sturm seit Beginn des Mandats erklären – vor Anwälten der Nebenklage, vor den Medien und früher sogar vor den Kollegen ihrer Berliner Kanzlei, die sie daraufhin verließ. In einem Porträt für die ZEIT widmet sich Özlem Topcu dem ständigen Rechtfertigungskampf der Juristin. „Der Prozess – er verändert die Leben der meisten, besonders der Engagierten. Er führt zu einem privaten Notstand“, analysiert Topcu. Nicht jeder teile Sturms Einstellung, „dass Verteidigung niemals eine Frage der Moral oder der politischen Einstellung sein dürfe“.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Insbesondere Vertreter der Nebenkläger hatten die Verteidigung einer Rechtsextremen als unmoralisch bezeichnet. Dabei sieht die Autorin genau darin einen Prüfstein für das Wertesystem: „Erst im Umgang mit den sogenannten Bestien und Monstern, mit Menschen also, auf denen das gesamte Unwerturteil einer Gesellschaft lastet, entfaltet der Rechtsstaat seine ganze Größe.“

Im Blog Blick nach Rechts berichten die Autoren Maik Baumgärtner und Andrea Röpke, der Mitangeklagte André E. habe sich beim Kölner Nagelbombenanschlag am 9. Juni 2004 in der Nähe aufgehalten. Bislang wirft ihm die Bundesanwaltschaft lediglich vor, Mundlos und Böhnhardt beim ersten Anschlag im Jahr 2001 unterstützt zu haben. Grundlage der These seien Unterlagen, aus denen hervorgehe, dass E. am Vorabend im 50 Kilometer entfernten Euskirchen 20 Euro an einem Geldautomaten abgehoben hatte. Bisherige Erkenntnisse hatten allerdings bereits ergeben, dass E. in seiner Tätigkeit als Fernfahrer am 9. Juni morgens aus Euskirchen losgefahren war. Angesichts der 50 Kilometer Entfernung sprechen die Autoren von „unmittelbarer Nähe“ E.s zum Tatort in der Kölner Keupstraße.

In der Thüringer Allgemeinen gibt Kai Mudra einen Ausblick auf die Aussage des Zeugen Enrico T., der heute im Prozess geladen ist.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 29. April 2014.