Auch am Freitag, 3. November, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.
Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 6. November 2017.
Vor elf Jahren ermordete der NSU Mehmet Kubaşık. Vom Prozess in München ist seine Tochter Gamze enttäuscht. Im Interview spricht sie über das schmerzhafte Verfahren.
Am 4. April 2006 erschossen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Dortmund den Kioskbesitzer Mehmet Kubaşık. Der 39-Jährige hinterließ drei Kinder. Das älteste von ihnen, seine heute 32 Jahre alte Tochter Gamze, hat den Münchner Terrorprozess in den vergangenen Jahren mehrmals besucht. Sie hat Gesicht gezeigt und will auch während der Plädoyers der Nebenklage das Wort im Verhandlungssaal ergreifen.
Wie viele andere Opferfamilien wurden auch die Kubaşıks Opfer falscher Verdächtigungen und einseitiger Ermittlungen. Ein Trauma, das die Tochter bis heute schmerzt. Im Gespräch macht sie deutlich, dass auch das Gerichtsverfahren sie nicht mit dem Rechtsstaat versöhnen kann.
Wieder zwei Wochen Pause: Der Anwalt des Mitangeklagten André E. hat einen weiteren Befangenheitsantrag gegen zwei der fünf Richter im NSU-Prozess angekündigt – damit wird das Verfahren erneut unterbrochen, die Plädoyers der Nebenklageanwälte müssen warten.
„Es geht, so der Eindruck, längst nicht mehr um die Verteidigung der Angeklagten“, denn für diese „gibt es keinen anderen legalen Weg mehr in die Freiheit als über das Scheitern des Prozesses“, analysiert Gisela Friedrichsen von der Welt die Situation. Das wäre erreicht, wenn der Prozess mehr als drei Wochen lang aussetzt. Die Verteidiger hofften offenbar darauf, die Richter würden angesichts der komplizierten Strafprozessordnung Fehler begehen. Doch dazu kam es bislang nicht. „Verteidiger, die ihre Rechte bis an die Grenzen zum Missbrauch ausdehnen, werden kaum noch in die Schranken gewiesen.“ Dies sei auch eine Folge höchstrichterlicher Entscheidungen in Deutschland.
Zweimal hat der NSU-Prozess für je drei Wochen pausiert – Stillstand nach einer Vielzahl von Befangenheitsanträgen, die der Verteidiger des Mitangeklagten André E. gestellt hatte. Am Dienstag verkündete Richter Manfred Götzl: Andere Richter am Münchner Oberlandesgericht haben alle Anträge abgelehnt, vorerst folgte auch kein neuer. Dennoch kam es zu Scharmützeln zwischen E.s Anwalt Michael Kaiser und dem Gericht. Die Plädoyers der Nebenklage stehen weiter aus.
Betreibt E. eine Verzögerungstaktik? Befangenheitsanträge seien „ein legitimes Mittel, um einen Prozess in die Länge zu ziehen oder im Extremfall zum Platzen zu bringen“, schreibt Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle. Das NSU-Verfahren biete insofern „viel Anschauungsunterricht“.
Update: Wegen neuer Befangenheitsanträge verzögern sich die Plädoyers der Nebenklage bis frühestens 9. November.
Ein Dutzend Befangenheitsanträge gegen das Gericht wurde abgelehnt, der Weg ist frei für die Plädoyers der Nebenklage – theoretisch. Doch ob die Schlussvorträge der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube tatsächlich beginnen, hängt davon ab, ob der Angeklagte André E. nicht erneut die Richter ablehnt.
Beginnen die Plädoyers, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige wollen jedoch auch selbst sprechen. Den Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Im NSU-Prozess sollen die Plädoyers der Opferanwälte beginnen. Doch ein Angeklagter ist fest entschlossen, das Verfahren platzen zu lassen. Wer wird sich durchsetzen?
Was ist das gute Recht eines Angeklagten? Und wann geht es nur noch darum, einen Strafprozess zu torpedieren? Im NSU-Verfahren drängt sich diese Frage mittlerweile auf. Das Terrorverfahren in München ist so weit heruntergebremst, dass es beinahe zum Erliegen kommt. Gerade erst ist eine dreiwöchige Pause zu Ende gegangen – mehrere Prozesstage waren wegen Befangenheitsanträgen durch Angeklagte ausgefallen.
Die meisten Prozessbeteiligten hofften, diese Lähmung sei überwunden. Vieles sprach dafür, dass in Kürze die Opferangehörigen und ihre Anwälte die Plädoyers halten können – mehr als einen Monat, nachdem die Bundesanwaltschaft ihre Forderungen gegen die Angeklagten gestellt hat. Doch möglicherweise dauert das Warten noch länger.
Auch am Dienstag, 24. Oktober, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.
Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 25. Oktober 2017.
Wie es im NSU-Prozess weitergeht, ist dieser Tage schwer vorherzusehen: Nach dem Haftbefehl gegen den Mitangeklagten André E. bremsten dessen Verteidiger das Verfahren mit insgesamt acht Befangenheitsanträgen gegen die Richter mehr als einen Monat lang aus. Ob es heute zu weiteren Vorstößen dieser Art kommt, ist ungewiss.
Vorgesehen sind die Schlussvorträge der Nebenkläger, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube. Dazu kommt es aber nur, wenn andere Anträge ausbleiben.
Beginnen die Plädoyers, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Den Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.
ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Er warnte schon vor den Gefahren des Rechtsextremismus, als in Jena gerade der NSU entstand: Der Jugendpfarrer Lothar König erinnert sich, wie wenig die Stadt den Radikalen damals entgegenzusetzen hatte.Weiter„„Kritische Stimmen wurden ruhiggestellt““
Der NSU-Prozess stockt: Drei Wochen pausierte das Verfahren, weil die Verteidiger der Mitangeklagten André E. und Ralf Wohlleben mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt hatten. In der Sitzung am Mittwoch kamen fünf neue hinzu, zwei weitere wurden angekündigt. Daraufhin setzte Richter Manfred Götzl den Prozess für weitere drei Wochen aus. Am 24. Oktober soll der Prozess fortgesetzt werden.
Ziel der Anwälte sei wohl gewesen, das Verfahren zum Platzen zu bringen, das laut Strafprozessordnung nicht länger als drei Wochen am Stück ruhen darf, mutmaßt Konrad Litschko von der taz. Ihr Motto habe somit „verzögern, verschleppen, verhindern“ gelautet. Götzl habe sich jedoch nicht davon beirren lassen.