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Die Opfer und Angehörigen müssen warten

Anträge gegen die Richter bremsen den NSU-Prozess auf ungekannte Langsamkeit. Mittlerweile steht fest: In diesem Jahr fällt das Urteil nicht mehr.

Normalerweise hat sich André E. schon gemütlich in seinen Stuhl hinter der Anklagebank gefläzt und auf seinem Handy herumgetippt, wenn die Richter in den Saal treten. Jetzt aber trottete er flankiert von Polizisten aus derselben Tür wie Beate Zschäpe. Der 38-Jährige sitzt seit drei Wochen in Untersuchungshaft. Auch seinetwegen tritt der NSU-Prozess seitdem auf der Stelle. Längst hätten die Plädoyers der Nebenkläger, also von Angehörigen der Mordopfer und Verletzten der Anschläge, beginnen sollen. Stets wurden sie verschoben.

Eine Verzögerung des NSU-Verfahrens, dieser gigantischen Terrorverhandlung, die seit knapp viereinhalb Jahren in München ausgefochten wird – das ist nicht neu. Gerade wenn es um die Opfer gehen soll, spielt sich das Verfahren fern der Betroffenen ab. Es gehört zum Muster des Prozesses, dass vor wichtigen Schritten zunächst eine juristische Volte mit Anlauf vollführt wird; in aller Regel von den Verteidigern der Angeklagten. Sie haben nun bewirkt, dass das Urteil definitiv nicht mehr in diesem Jahr fällt.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Mittwoch, 4. Oktober, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 5. Oktober 2017.

 

383. Prozesstag – Nebenklage-Plädoyers sollen beginnen

Update: Wegen neuer Befangenheitsanträge verzögern sich die Plädoyers der Nebenklage bis frühestens 24. Oktober.

Am heutigen Mittwoch sollen nach langer Verzögerung die Schlussvorträge der Nebenkläger beginnen, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube. Voraussetzung dafür ist, dass es nicht zu neuen Befangenheitsanträgen gegen die Richter kommt.

Beginnen die Plädoyers, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Den Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

In den vergangenen zwei Wochen hatte das Verfahren pausiert, nachdem die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer beendet hatte. Grund war, dass das Gericht Haftbefehl gegen den Mitangeklagten André E. erlassen hatte. Dessen Verteidiger stellten daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Auch der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben lehnte den Strafsenat wegen Befangenheit ab.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Neue Befangenheitsanträge verzögern Nebenklage-Plädoyers – Das Medienlog vom Mittwoch, 20. September

Eigentlich sollten heute die Plädoyers von Opfern und Hinterbliebenen beginnen. Doch dazu kommt es vorerst nicht: Das Gericht hat alle Verhandlungstage dieser Woche wegen neuer Befangenheitsanträge gestrichen. Die Gesuche stammen von André E. und Ralf Wohlleben, die bereits kurz zuvor die Richter abgelehnt hatten. Damit stehen nun vier Anträge dieser Art im Raum.

In den neuerlichen Vorstößen beschweren sich die Verteidiger nahezu wortgleich, dass Richter Manfred Götzl den Verteidiger von André E. habe „mundtot“ machen wollen, berichtet Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung. Die Beschwerde bezieht sich auf einen nichtöffentlichen Termin, bei dem E. sein Haftbefehl eröffnet wurde.

Am Dienstag kommender Woche soll das Verfahren fortgesetzt werden.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 19. September, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 20. September 2017.

 

Auch Wohlleben lehnt Richter ab – Das Medienlog vom Montag, 18. September 2017

Je zwölf Jahre Haft fordert die Bundesanwaltschaft für die Angeklagten André E. und Ralf Wohlleben. E. wurde verhaftet und stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des Strafsenats, nun hat auch Wohlleben nachgezogen und seinerseits die Richter abgelehnt. Das sagte seine Verteidigerin Nicole Schneiders der Deutschen Presse-Agentur. Gründe teilte sie nicht mit.

Ob der Schritt Auswirkungen auf den Prozessverlauf haben wird, ist unklar. Am Mittwoch sollen nach derzeitiger Planung die Plädoyers der Nebenklage beginnen.

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Haftbefehl für Mitangeklagten André E. – Das Medienlog vom Donnerstag, 14. September 2017

Richter Manfred Götzl hat am Mittwoch entschieden: Der Mitangeklagte André E. wird in Untersuchungshaft genommen. Damit folgte Götzl dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die bei E. Fluchtgefahr sieht. Grund: Die überraschend hohe Forderung von zwölf Jahren Haft unter anderen wegen Beihilfe zum Mord, die Bundesanwalt Herbert Diemer am Vortag gestellt hatte. Laut Anklage hatte E. dreimal Wohnmobile für den NSU gemietet – mit einem davon fuhren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zum Kölner Bombenanschlag von 2001.

Die Entscheidung ist ein Ausblick auf das zu erwartende Urteil. „Der NSU-Prozess könnte für André E. bitter ausgehen“, schreibt etwa Konrad Litschko von der taz. Seine Strategie, als einziger Angeklagter bis zum Ende des Prozesses zu schweigen, „könnte nun nach hinten losgehen“.

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383. Prozesstag – Die Stimmen der Opfer

Die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer am Dienstag beendet, gestern beriet das Gericht über den Haftbefehl gegen den Mitangeklagten André E. Kommt es heute nicht zu anderen Beratungen oder Anträgen, können die Schlussvorträge der Nebenkläger beginnen, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube.

Das wird dauern: 95 von ihnen sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Ersten Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Ankläger zeigen Härte – Das Medienlog vom Mittwoch, 13. September 2017

Die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer abgeschlossen: Sie fordert lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben soll zwölf Jahre in Haft, Carsten S. drei Jahre, Holger G. fünf Jahre. Die Überraschung des Tages war, dass Bundesanwalt Herbert Diemer für den fünften Angeklagten André E. zwölf Jahre wegen Beihilfe zum versuchten Mord forderte. Diemer beantragte einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, E. wurde im Gericht festgenommen. Heute wird entschieden, ob er bis Prozessende in Untersuchungshaft sitzen wird.

Die Anklage „fordert zu Recht harte Strafen“, kommentiert Frank Jansen im Tagesspiegel. In dem Schlussvortrag sei „ein gigantisches Gemälde des Terrors“ entstanden, das aus Sicht der Opfer und Hinterbliebenen jedoch „enorme Lücken“ habe.

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Unverhofft in Haft

Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Beate Zschäpe. Eine echte Überraschung ist das Plädoyer im Terrorprozess aber für einen anderen Angeklagten.

Ihre Maske sitzt. So steif, so unverrückbar wie am ersten Tag des NSU-Prozesses. Beate Zschäpe schaut auf einen Punkt in der Ferne, den Kopf auf die zu Fäusten geballten Hände gestützt. Gegenüber von ihr, rund fünf Meter entfernt, beendet Bundesanwalt Herbert Diemer das achttägige Plädoyer der Anklage. „Ich halte die Anordnung der Sicherungsverwahrung für unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Angeklagten ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Läuterung bleibt“, liest Diemer an einem Holzpult stehend vom Blatt ab.

Zuvor hatte Diemer, Chef der Delegation des Generalbundesanwalts, lebenslange Haft für die 42-Jährige gefordert. Zudem plädierte er dafür, zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Es ist die höchstmögliche Strafe, die in Deutschland beantragt werden kann. Spricht das Gericht sie aus, wird Zschäpe wohl erst im Rentenalter wieder in Freiheit kommen – oder nie.

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